0800 2257244

kostenfreie Servicenummer

Kontakt

Bogen
Sie sind hier: Mitgliedschaft So werden Sie Mitglied

So werden Sie Mitglied

Wechseln Sie zur E&Y BKK und genießen Sie unseren Service und exklusive Leistungen. Wie einfach das geht, erfahren Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Team Mitgliedschaft

Versicherung, Beiträge

_

Exklusiv und nur für Mitarbeiter der Ernst & Young

Die Ernst & Young BKK ist eine geschlossene Krankenkasse. Das heißt, unsere hervorragenden Leistungen und unser persönlicher Service sind exklusiv den Mitarbeitern der Ernst-&-Young-Gruppe sowie deren Angehörigen (im Rahmen der Familienversicherung) vorbehalten. Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kündigen Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse

Um Ihnen den Wechsel zu unserer Ernst & Young BKK zu vereinfachen, haben wir Ihnen ein Kündigungsschreiben oben zum Download vorbereitet.

  1. Ergänzen Sie bitte Ihre persönlichen Daten,
  2. unterschreiben Sie die Kündigung und
  3. senden Sie das Formular an Ihre bisherige Krankenkasse.

Die gekündigte Kasse ist verpflichtet, Ihnen binnen 14 Tagen eine entsprechende Kündigungsbestätigung auszustellen. Solten Sie keine erhalten, fragen Sie nach.

Denken Sie an die zweimonatige Kündigungsfrist

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zwei verschiedene Kündigungen, die "ordentliche Kündigung" und die "Sonderkündigung". In beiden Fällen gilt für Versicherte eine Kündigungsfrist von "zwei Monaten zum Monatsende":

Kündigung zum 10.01. > zwei Monate Kündigungsfrist > Versicherungsende zum 31.03.

Beachten Sie die Bindungsfrist von 18 Monaten

Sie können Ihrer bisherigen Krankenkasse jederzeit kündigen, sobald Sie dort länger als 18 Monate am Stück versichert sind. Eine Ausnahme besteht für Mitgliedschaften, denen noch eine Wahlentscheidung aus der Zeit vor dem 01.01.2002 zugrunde liegt. Sie können uns gerne fragen, wenn Sie sich hier nicht sicher sind.

Sie haben auch ein Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn seitens Ihrer bisherigen Krankenkasse ein Zusatzbeitrag erhoben bzw. erhöht wird oder sich eine Prämie mindert. Im diesem Fall gilt die Bindungsfrist von 18 Monaten für Sie nicht. Bedingung dafür ist, dass Sie Ihre außerordentliche Kündigung in dem Monat oder dem Folgemonat einreichen, in dem die Beitragserhöhung bei Ihrer Kasse in Kraft tritt.

Stellen Sie Ihren Mitgliedschaftsantrag bei der E&Y BKK

Sie können Ihren Mitgliedschaftsantrag direkt online ausfüllen. Oder den Antrag als PDF-Dokument herunterladen und auf dem Postweg an uns senden:

  1. Laden Sie den Mitgliedschaftsantrag als PDF herunter.
  2. Drucken Sie das PDF-Dokument aus.
  3. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie.
  4. Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu.
    Sie können ihn gerne auch persönlich bei uns abgeben.
  5. Legen Sie bitte die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Kasse bei.

Melden Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig den Kassenwechsel

Wichtig! Die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse wird nur dann wirksam, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber (bzw. der zur Ab-/Anmeldung verpflichteten Stelle) noch innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist die Mitgliedschaftsbescheinigung der Ernst & Young BKK vorlegen. Diese Bescheinigung bekommen Sie von uns, sobald wir Ihren Mitgliedschaftsantrag geprüft und bestätigt haben.

Nutzen Sie unsere Checkliste für den Kassenwechsel

In dieser Checkliste haben wir alle wichtigen Punkte für Sie zusammengestellt. Laden Sie unsere Checkliste oben als PDF herunter und werden Sie in fünf einfachen Schritten Mitglied bei der E&Y BKK.

Kontakt

Fon 05661 70767-0
Fax 05661 70767-49
info@ey-bkk.de

Adresse

Ernst & Young BKK
Rotenburger Str. 16
34212 Melsungen

Servicezeiten

Montag bis Freitag
07 – 22 Uhr

Ernst & Young BKK

Ihre Ansprechpartner
Über uns