Wechseln Sie zur E&Y BKK und genießen Sie unseren Service und exklusive Leistungen. Wie einfach das geht, erfahren Sie hier.
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Die Ernst & Young BKK ist eine geschlossene Krankenkasse. Das heißt, unsere hervorragenden Leistungen und unser persönlicher Service sind exklusiv den Mitarbeitern der Ernst-&-Young-Gruppe sowie deren Angehörigen (im Rahmen der Familienversicherung) vorbehalten. Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Um Ihnen den Wechsel zu unserer Ernst & Young BKK zu vereinfachen, haben wir Ihnen ein Kündigungsschreiben oben zum Download vorbereitet.
Die gekündigte Kasse ist verpflichtet, Ihnen binnen 14 Tagen eine entsprechende Kündigungsbestätigung auszustellen. Solten Sie keine erhalten, fragen Sie nach.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zwei verschiedene Kündigungen, die "ordentliche Kündigung" und die "Sonderkündigung". In beiden Fällen gilt für Versicherte eine Kündigungsfrist von "zwei Monaten zum Monatsende":
Kündigung zum 10.01. > zwei Monate Kündigungsfrist > Versicherungsende zum 31.03.
Sie können Ihrer bisherigen Krankenkasse jederzeit kündigen, sobald Sie dort länger als 18 Monate am Stück versichert sind. Eine Ausnahme besteht für Mitgliedschaften, denen noch eine Wahlentscheidung aus der Zeit vor dem 01.01.2002 zugrunde liegt. Sie können uns gerne fragen, wenn Sie sich hier nicht sicher sind.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn seitens Ihrer bisherigen Krankenkasse ein Zusatzbeitrag erhoben bzw. erhöht wird oder sich eine Prämie mindert. Im diesem Fall gilt die Bindungsfrist von 18 Monaten für Sie nicht. Bedingung dafür ist, dass Sie Ihre außerordentliche Kündigung in dem Monat oder dem Folgemonat einreichen, in dem die Beitragserhöhung bei Ihrer Kasse in Kraft tritt.
Sie können Ihren Mitgliedschaftsantrag direkt online ausfüllen. Oder den Antrag als PDF-Dokument herunterladen und auf dem Postweg an uns senden:
Wichtig! Die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse wird nur dann wirksam, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber (bzw. der zur Ab-/Anmeldung verpflichteten Stelle) noch innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist die Mitgliedschaftsbescheinigung der Ernst & Young BKK vorlegen. Diese Bescheinigung bekommen Sie von uns, sobald wir Ihren Mitgliedschaftsantrag geprüft und bestätigt haben.
In dieser Checkliste haben wir alle wichtigen Punkte für Sie zusammengestellt. Laden Sie unsere Checkliste oben als PDF herunter und werden Sie in fünf einfachen Schritten Mitglied bei der E&Y BKK.
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