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Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungen müssen von allen Patienten ab dem 18. Lebensjahr für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen, ab denen Sie von der Bezahlung befreit sind. Diese hängen vom Einkommen der betreffenden Person und einer möglichen chronischen Erkrankung ab.

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Leistungen, Wahltarife, Bonusprogramm

Informationen zu diesem Thema

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Ab wann bin ich von Zuzahlungen befreit?

Das ist durch die Belastungsobergrenze festgelegt: Überschreitet Ihre jährliche Eigenbeteiligung 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen, sind Sie ab diesem Punkt von allen weiteren Zuzahlungen für das laufende Versicherungsjahr befreit.

Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung reduziert sich diese Belastungsgrenze auf 1%. Als chronisch krank gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und zusätzlich

  • sich in Pflegestufe 2 oder 3 befinden oder
  • zu 60% behindert sind oder
  • ohne kontinuierliche Behandlung die Krankheit lebensbedrohend oder
  • lebensverkürzend wäre bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde.

Zuzahlungsbefreiung bei Familien

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die Bruttoeinnahmen des Familienverbundes zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge berücksichtigt.

Unser Tipp: Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK zuviel gezahlte Beträge erstatten.

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