Akupunktur zählt zu den alternativen Heilmethoden. Viele Patienten nutzen sie oft ergänzend zur klassischen Schulmedizin, um eine Linderung der Schmerzen zu erreichen oder sogar die Heilung von Krankheiten zu bewirken.
Die Reizung von Akupunkturpunkten ist wohl die älteste und am weitesten verbreitete Heilmethode der Welt. Durch Einstiche mit Nadeln an genau festgelegten Punkten der Haut können Störungen im Körperinneren beseitigt und gelindert werden.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, die Akupunkturpunkte durch Wärme, Ultraschall, Laserstrahlen oder auch durch Druck mit dem Finger oder mit einem Stift (Akupressur) zu reizen.
Die Akupunktur war lange Zeit keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir haben uns jedoch an einem Modellvorhaben beteiligt, um die Wirksamkeit in breit angelegten Studien zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Studie belegen, dass die Akupunktur bei vielen Patienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen besser wirkt als übliche Therapieformen wie Arzneimittel oder Krankengymnastik.
Der Gemeinsame Budesausschuss (G-BA) hat auf Basis der vorliegenden Studien entschieden, dass Sie bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder der Kniegelenke eine Akupunkturbehandlung direkt über Ihre Versichertenkarte in Anspruch nehmen können.
Ihr Arzt kann bis zu 10 Sitzungen innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen über Ihre Krankenversicherungskarte direkt mit uns abrechnen. In Ausnahmefällen können wir bis zu 15 Sitzungen übernehmen.
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunturserie erfolgen.
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