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Arznei- und Verbandmittel

Sie haben Anspruch auf vom Arzt verordnete Arznei- und Verbandmittel. Die Kosten hierfür tragen wir.

Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn diese zum Therapiestandard einer schwerwiegenden Erkrankung gehören. Das gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und für Erwachsene bei der Behandlung besonders schwerwiegender Erkrankungen.

Zuzahlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10% für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel (mindesten aber  5 Euro und höchstens 10 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Besonders preisgünstige Medikamente sind von der Zuzahlung freigestellt. Ihr Arzt oder Apotheker gibt Ihnen sicherlich gerne Auskunft darüber, ob es für Sie ein zuzahlungsfreies Arzneimittel gibt. Hier finden Sie eine stets aktualisierte Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel mit Angabe des Wirkstoffs: Übersicht zuzahlungsfreier Arzneimittel

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