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Auslandsreise - Versicherungsschutz

Wir gehen mit Ihnen auf die Reise. Egal, ob Sie innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland Ihren Urlaub verbringen - Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Unser Krankenversicherungsschutz reicht bis an Ihren Urlaubsort!

Die europäische Krankenversicherungskarte - EHIC

Bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) benötigen Sie keine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für Reisen in Länder der Euröpäischen Union (EU), da diese durch die European Health Insurance Card (EHIC) ersetzt wurde. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK-Versichertenkarte.

In folgenden Ländern wird die EHIC akzeptiert:

Belgien Italien Portugal
Bulgarien Kroatien Rumänien
Dänemark Lettland Schweden
Estland Litauen Slowakei
Finnland Luxemburg Slowenien
Frankreich Malta Spanien
Griechenland Niederlande Tschechien
Groß-Britannien/Nordirland Österreich Ungarn
Irland Polen Zypern (griech.Teil)

Darüber hinaus gilt die EHIC auch für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt, für die Länder Island, Lichtenstein und Norwegen. Für die Schweiz werden die EU-Richtlinien entsprechend angewendet.

Hier benötigen Sie weiterhin eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein)

Für Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei benötigen Sie weiterhin eine Anspruchsbescheinigung. Diese können Sie kostenfrei bei uns anfordern.

Krank im Ausland - was nun?

Sollten Sie eine akut medizinisch notwendige Behandlung in einem der der genannten Länder benötigen, versuchen Sie zunächst, die kostenose Behandlung durch den ausländischen Vertragsarzt oder die Vertragsklinik in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land unterschiedlich.
Mehr dazu erfahren Sie in den Merkblättern zum "Urlaub in ..." .

Da die Behandlung über die Versichertenkarte nicht immer reibungslos funktioniert und die EHIC im außereuropäischen Raum nicht gilt, bieten wir mit unserem Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a.G ein besonderes Angebot. Für Sie als BKK-Versicherten gibt es die private Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz - und zwar zu vergünstigten Konditionen!

Versicherungsschutz bei schwerer Krankheit - kein Problem

Bei ungewöhnlich hohen Krankheitsrisiken, die in der Regel nicht von privaten Zusatzversicherungen abgedeckt werden (beispielsweise bei Dialysepatienten), übernehmen wir die Behandlungskosten Diese werden analog einer durchgeführten Behandlung in Deutschland erstattet.

Voraussetzung für die Kostenübernahme

Eine Kostenerstattung können wir Ihnen nur dann gewähren, wenn Sie dies vor Reiseantritt mit uns abgestimmt haben und Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Gehören Sie zu diesem Personenkreis, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Sie fahren beruflich ins Ausland

Sollten Sie krank werden, übernimmt Ihr Arbeitgeber alle Kosten. Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die Sie auf der Dienstreise begleiten. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber die Kosten bis zur Höhe, wie sie in Deutschland abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur Anwendung findet bei Entsendungen im Sinne der Sozialversicherung.

Was Sie bei Arbeitsunfähigkeit beachten sollten

Werden Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank und ein Arzt bescheinigt Ihre Arbeitsunfähigkeit, dann sollten Sie im eigenen Interesse folgende Punkte beachten:

  • Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und uns schnellstmöglich. Teilen Sie uns dabei Beginn und die vorasusichtliche dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Ihre Urlaubsanschrift mit.
  • Lassen Sie sich von Ihrem ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und senden Sie uns diese bitte umgehend zu.
  • Sollten Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland weiterhin arbeitsunfähig sein, suchen Sie bitte einen Arzt auf und informieren Sie Ihren Arbeitgeber uns uns.

Ihr BKK-Team wünscht Ihnen eine gute Reise und gesunde Rückkehr. 

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Fax 05661 70767-49
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