Wir gehen mit Ihnen auf die Reise. Egal, ob Sie innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland Ihren Urlaub verbringen - Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Unser Krankenversicherungsschutz reicht bis an Ihren Urlaubsort!
Bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) benötigen Sie keine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für Reisen in Länder der Euröpäischen Union (EU), da diese durch die European Health Insurance Card (EHIC) ersetzt wurde. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK-Versichertenkarte.
In folgenden Ländern wird die EHIC akzeptiert:
| Belgien | Italien | Portugal |
| Bulgarien | Kroatien | Rumänien |
| Dänemark | Lettland | Schweden |
| Estland | Litauen | Slowakei |
| Finnland | Luxemburg | Slowenien |
| Frankreich | Malta | Spanien |
| Griechenland | Niederlande | Tschechien |
| Groß-Britannien/Nordirland | Österreich | Ungarn |
| Irland | Polen | Zypern (griech.Teil) |
Darüber hinaus gilt die EHIC auch für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt, für die Länder Island, Lichtenstein und Norwegen. Für die Schweiz werden die EU-Richtlinien entsprechend angewendet.
Für Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei benötigen Sie weiterhin eine Anspruchsbescheinigung. Diese können Sie kostenfrei bei uns anfordern.
Sollten Sie eine akut medizinisch notwendige Behandlung in einem der der genannten Länder benötigen, versuchen Sie zunächst, die kostenose Behandlung durch den ausländischen Vertragsarzt oder die Vertragsklinik in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land unterschiedlich.
Mehr dazu erfahren Sie in den Merkblättern zum "Urlaub in ..." .
Da die Behandlung über die Versichertenkarte nicht immer reibungslos funktioniert und die EHIC im außereuropäischen Raum nicht gilt, bieten wir mit unserem Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a.G ein besonderes Angebot. Für Sie als BKK-Versicherten gibt es die private Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz - und zwar zu vergünstigten Konditionen!
Bei ungewöhnlich hohen Krankheitsrisiken, die in der Regel nicht von privaten Zusatzversicherungen abgedeckt werden (beispielsweise bei Dialysepatienten), übernehmen wir die Behandlungskosten Diese werden analog einer durchgeführten Behandlung in Deutschland erstattet.
Eine Kostenerstattung können wir Ihnen nur dann gewähren, wenn Sie dies vor Reiseantritt mit uns abgestimmt haben und Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Gehören Sie zu diesem Personenkreis, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Sollten Sie krank werden, übernimmt Ihr Arbeitgeber alle Kosten. Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die Sie auf der Dienstreise begleiten. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber die Kosten bis zur Höhe, wie sie in Deutschland abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur Anwendung findet bei Entsendungen im Sinne der Sozialversicherung.
Werden Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank und ein Arzt bescheinigt Ihre Arbeitsunfähigkeit, dann sollten Sie im eigenen Interesse folgende Punkte beachten:
Ihr BKK-Team wünscht Ihnen eine gute Reise und gesunde Rückkehr.
Kennen und nutzen Sie die ganzen Extraleistungen und Vorteile, die wir Ihnen bieten?
Machen Sie mit. Versichern Sie Ihre Familie und werben Sie unter Kollegen. Es lohnt sich.
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