Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird im Gegensatz zu Ihrer jetzigen Krankenversichertenkarte (KVK) deutlich mehr Funktionen bieten. Die neue Karte wird mit einem Foto von Ihnen versehen, um einen Kartenmissbrauch zu verhindern. Darüber hinaus erhalten Sie eine neue Versichertennummer (eGK Nummer), die Sie Ihr Leben lang behalten. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird analog der heutigen Versichertenkarte auf die Rückseite der eGK aufgebracht.
Im Erscheinungsbild unterscheidet sich die eGK kaum von der KVK. Der größte optische Unterschied ist Ihr Foto. Darauf sollten Sie eindeutig zu erkennen sein. Nur Versicherte unter 15 Jahren oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto abgeben können, erhalten eine eGK ohne Foto.
Bei allen freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte entscheiden Sie selbst, welche medizinischen Daten mittels der Karte gespeichert werden sollen. Sie können außerdem bestimmen, wer welche Daten sehen darf. Die letzten 50 Zugriffe auf Ihre Daten werden gespeichert, so dass auch jeder Missbrauch dokumentiert und strafrechtlich verfolgt werden kann. Alle persönlichen Gesundheitsdaten sind gesichert: Erst wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte und der sogenannte Heilberufsausweis (HBA) des Arztes in das Kartenlesegerät eingesteckt werden, können Sie dem Arzt durch Eingabe einer PIN-Nummer Einsicht in Ihre freiwilligen Gesundheitsdaten geben. Mit Hilfe des HBA können sich Heilberufler wie Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker elektronisch identifizieren. Ohne diese Legitimation können keine Daten gelesen oder gespeichert werden. Dem Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten ist also die höchste Priorität eingeräumt.
Wenn Sie es möchten, könnten Sie zukünftig auch freiwillige medizinische Daten durch die eGK speichern lassen. Dazu gehören u. a. der elektronische Arztbrief, die elektronische Patientenakte, das Patientenfach, die Patientenquittung sowie eine Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung.
Zudem haben Sie die Möglichkeit "Notfalldaten" auf der eGK zu speichern: Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, chronischen Erkrankungen oder wichtigen operativen Eingriffen. Angehörige und Ärzte, die im Notfall kontaktiert werden sollen, könnten ebenfalls vermerkt werden. Im Notfall könnten die entsprechenden Daten sogar lebensrettend sein. Diese Möglichkeiten sind aktuell noch in der Planung. Sobald die eGK diese Funktionen hat, werden wir Sie gern darüber informieren.
1. Verbesserung von Qualität, Transparenz
und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen
der Patientinnen und Patienten durch ein
elektronisch vernetztes Gesundheitswesen.
2. Gewährleistung des Datenschutzes und der
Rechte der Patientinnen und Patienten auch in
einem elektronisch vernetzten Gesundheitswesen.
3. Vereinfachung des Informationsaustausches
zwischen allen Beteiligten und kürzere,
schnellere und sicherere Kommunikationswege.
4. Weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand
für Kostenträger und Leistungserbringer.
Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie hier
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