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Familienversicherung

Bei der Ernst & Young BKK kann die ganze Familie beitragsfrei mitversichert werden. Denn auch Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner nach dem LpartG sowie Kinder bis zur Volljährigkeit sind kostenfrei mitversichert, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. In bestimmten Fällen können Kinder auch über das 18. Lebensjahr hinaus kostenfrei mitversichert werden. Ohne zusätzlichen Beitrag erhalten alle Mitversicherten eine eigene Versichertenkarte. Einmal im Jahr stellen wir mittels Fragebogen fest, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung noch vorliegen. So können wir schnell helfen, wenn es darauf ankommt.

Die Voraussetzungen im Detail

Beitragsfrei krankenversichert sind:

  • der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner
  • die Kinder – Stiefkinder und Enkel nur, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält; Pflegekinder, wenn sie wie Kinder mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft verbunden sind – (Stiefkinder sind auch Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds)
  • die Kinder von familienversicherten Kindern

Voraussetzung ist, dass die Angehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Zwischen- oder überstaatliche Regelungen bleiben unberührt. Die Versicherung besteht für Kinder bis zum vollendeten

  • 18. Lebensjahr,
  • 23. Lebensjahr, wenn und solange sie nicht erwerbstätig sind,
  • 25. Lebensjahr, solange sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leisten; über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum, um den eine Schul- oder Berufsausbildung wegen einer gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert wurde.
  • Keine Altersgrenze gilt für Kinder, die wegen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung für die Aufhebung der Altersgrenze ist, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt nebeneinander die Behinderung und eine Familienversicherung vorgelegen haben.
  • Für Kinder ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht gesetzlich krankenversichert ist und sein monatliches Gesamteinkommen regelmäßig 4.012,50 EUR im Jahr 2011 (bzw. 3 600 EUR im Jahr 2011 für am 31.12.2002 privat versicherte Arbeitnehmer) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

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Fax 05661 70767-49
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