Wird ein Kind krank, müssen berufstätige Eltern häufig einige Anstrengungen auf sich nehmen, um den Alltag zu regeln. Wir unterstützen Sie in dieser Situation mit einer ganz besonderen Leistung: dem Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
Sie pflegen Ihr krankes Kind und haben dadurch einen Verdienstausfall? Sie erhalten von uns je Kind für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr Krankengeld, und zwar für jedes Elternteil, wenn beide berufstätig sind. Für Alleinerziehende zahlen wir bis zu 20 Tage. Erkranken im Kalenderjahr mehrere Kinder, erhalten Sie für maximal 25 Tage (Alleinerziehende maximal 50 Tage) Kinderkrankengeld.
Sie erhalten Krankengeld, wenn
Bei schwersterkrankten Kindern mit begrenzter Lebenserwartung ist der Anspruch für einen Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt.
Ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit zahlen wir Ihnen Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Für die Dauer der Krankengeldzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn und solange der Arbeitgeber jedoch zur bezahlten Freistellung verpflichtet ist, besteht kein Krankengeldanspruch.
Bei einem Kindergarten- oder Schulunfall ist der Unfallversicherungsträger für die Leistungen zuständig. Ein berufstätiger Elternteil, der wegen Betreuung eines verletzten Kindes von seiner Arbeit fernbleibt, hat Anspruch auf ein "Kinderpflege-Verletztengeld" in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Krankenversicherung.
Kennen und nutzen Sie die ganzen Extraleistungen und Vorteile, die wir Ihnen bieten?
Machen Sie mit. Versichern Sie Ihre Familie und werben Sie unter Kollegen. Es lohnt sich.
Laden Sie unser Magazin herunter und lesen Sie Aktuelles rund um Medizin, Gesundheit und Wohlbefinden.