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Künstliche Befruchtung

Der Anspruch zur künstlichen Befruchtung (IVF, ICSI, Insemination) besteht für Frauen zwischen dem 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr und für Männer zwischen dem 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr. Zudem müssen die Partner miteinander verheiratet sein und es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.

Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Ernst & Young BKK 50 % der genehmigten Kosten für bis zu 3 Versuche übernehmen. Dies gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Medikamente.

Zuvor ist eine Beratung durch einen Arzt erforderlich, der die Behandlung allerdings nicht selbst durchführt. In dieser Beratung sind alle medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Anschließend überweist Sie der Arzt an entsprechende Ärzte oder Einrichtungen, die zur Durchführung der künstlichen Befruchtung berechtigt sind.
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie einen Behandlungsplan. Diesen leiten Sie bitte vorab zur Bearbeitung und Genehmigung an die Ernst & Young BKK weiter.

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