Sie stehen im Berufsleben und möchten einen Angehörigen pflegen? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich für maximal sechs Monate freistellen zu lassen. Die Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt und Ihr zu pflegender Angehörige eine Pflegestufe hat.
Diese Freistellung ist unbezahlt, aber die Sozialversicherung bleibt bestehen ebenso wie der Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach Ende der Pflegezeit.
Die Pflegezeit ist beim Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor Inanspruchnahme schriftlich anzukündigen. Dabei sollen der gewünschte Zeitraum wie auch der zeitliche Umfang mitgeteilt werden.
Bei einem akut eintretenden Pflegefall haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Tage zur Organisation der Pflege unbezahlt freistellen zu lassen. Dies gilt auch für kleinere Betriebe. Allerdings muss auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden, welche die Notwendigkeit einer solchen Freistellung begründet.
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