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Psychotherapie



Häufig helfen Freunde und Verwandte, Lebenskrisen zu überwinden. Doch manchmal reicht diese Hilfe nicht aus.
Dann ist es gut zu wissen, dass Betroffene die Möglichkeit haben, sich Hilfe zu holen und einen Psychotherapeuten hinzuziehen.

Welche Therapien sind zugelassen

Betroffene können im Einzelgespräch oder in Gruppentherapie folgende Therapien in Anspruch nehmen:

  • Psychoanalyse
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Antrag auf Psychotherapie

Der Zugang zur Psychotherapie erfolgt in der Regel durch Überweisung des Haus- bzw. Facharztes. Vertragspsychotherapeuten können auch direkt aufgesucht werden.

Die ersten 5 Behandlungsstunden werden über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet, danach müssen Sie zusammen mit Ihrem Therapeuten einen Antrag bei uns stellen. Somit können Sie und Ihr Therapeut sich über Ihr weiteres Behandlungsverfahren einigen. Sollte sich während Ihrer laufenden Therapie ein Therapeutenwechsel anbahnen, muss ein neuer Antrag mit Ihrem neuen Therapeuten auf die bereits genehmigten Reststunden gestellt werden.

Kostenübernahme

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen wir.

Falls Sie selbst einen Therapeuten ausgewählt haben, achten Sie bitte darauf, dass dieser eine Kassenzulassung hat, denn Privatrechnungen können wir leider nicht erstatten.

Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten? Wir beraten Sie gern.

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