Hier erfahren Sie alles rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt.
Während Ihrer Schwangerschaft können Sie mehrere Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, um mögliche Risiken und evtl. Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind.
Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten der ärztlichen Betreuung vor, bei und nach der Geburt. Wir bezahlen die Pflegekosten im Krankenhaus und zu Hause und stellen ggf. eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Außerdem tragen wir die Kosten für eine Hebamme, für Medikamente und für Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung. Hierfür brauchen Sie keine Zuzahlung leisten.
Zur Wiederherstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie bei der künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Methoden, die zu unserem Leistungskatalog gehören. In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne hierüber.
Wir übernehmen die Kosten der ärztlichen Beratung, die damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungen sowie die Verordnung empfängnisregelnder Mittel. Bei Frauen übernehmen wir bis zum 20. Geburtstag die Kosten für Pille und Spirale. Außerdem bezahlen wir eine Sterilisation, wenn sie wegen Krankheit erforderlich ist.
Im Zusammenhang mit einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch bezahlen wir u. a. ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch einer Schwangerschaft, die erforderlichen ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen sowie die notwendigen Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Diese Kosten werden übernommen, soweit sie der Schwangeren wirtschaftlich nicht zuzumuten sind - hier ist somit eine Prüfung der Einkommenssituation notwendig.
Nicht rechtswidrig bedeutet, dass unter der Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach Meinung eines Arztes eine Gefahr für das Leben oder die körperliche/seelische Gesundheit der Schwangeren droht.
Jede Frau, die zu Beginn der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor der Entbindung) bei uns mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist, erhält von uns Mutterschaftsgeld. Mehr dazu erfahren Sie unter "Mutterschaft".
Sind Mutter und/oder Vater erwerbstätig, möchten aber ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen, dann haben sie Anspruch auf Elternzeit. Die Eltern können entscheiden, ob sie beide gleichzeitig oder abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen wollen.
Das Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es gibt keine Einkommensgrenzen, so dass alle Eltern Elterngeld bekommen. Ausführliche Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngelds erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Antragstelle. Auf der Interseite des Bundesministeriums kann man diese und viele weitere Infos finden.
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