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Soziale Sicherung der Pflegeperson

Die Übernahme der Pflege von Angehörigen ist eine Tätigkeit, die großen Respekt verdient. Dabei wollte es der Gesetzgeber allerdings nicht belassen. Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung der Pflegepersonen verbessert.
Die Pflegeversicherung übernimmt für diesen Personenkreis die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.

Voraussetzung

Die pflegende Person betreut den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung. Dies darf allerdings nicht erwerbsmäßig geschehen und die Pflegeperson darf zudem nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand.

Die Pflegeversicherung sorgt weiterhin für die Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung. Pflegepersonen sind bei Unfällen im Zusammenhang mit der Pflege abgesichert, auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen.

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