Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte werden von uns übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir die Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme entstehen.
Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten - mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro - je Fahrt muss jedoch selbst getragen werden.
Hinweis:
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen dürfen wir grundsätzlich nicht übernehmen!
Ausnahmen sind Fahrten im Rahmen von Dialysebehandlungen, Strahlen- und Chemotherapie.
Auch können wir die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" vorlegen können oder in die Pflegestufen II oder III eingestuft sind.
Bitte beantragen Sie bei uns vor der Fahrt zur ambulanten Behandlung die Kostenübernahme.
Kennen und nutzen Sie die ganzen Extraleistungen und Vorteile, die wir Ihnen bieten?
Machen Sie mit. Versichern Sie Ihre Familie und werben Sie unter Kollegen. Es lohnt sich.
Laden Sie unser Magazin herunter und lesen Sie Aktuelles rund um Medizin, Gesundheit und Wohlbefinden.