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Befreiung von der Praxisgebühr im Bonusprogramm

Sparen Sie sich die Zahlung der Praxisgebühr bei Ärzten und Zahnärzten! Machen Sie einfach mit in unserem Bonusprogramm Prävention - hier erfahren Sie, wie's geht...

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Leistungen, Wahltarife, Bonusprogramm

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Die Nutzung der Online-Gesundheitsakte ist ab dem Jahr 2011 ein Teil unseres Bonusprogramms für gesundheitsbewußtes Verhalten, mit dem Sie Zeit und Geld sparen können. Legen Sie sich eine Online-Gesundheitsakte an und Sie erhalten von uns einen Ausweis, der Sie von der Zahlung der Praxisgebühr befreit. Legen Sie diesen mit der BKK-Versichertenkarte einfach beim Arztbesuch vor. Sie sparen Geld und Sie sparen Zeit, denn Überweisungen vom Hausarzt an Fachärzte sind dann in der Regel nicht mehr notwendig.

Online-Gesundheitsakte anlegen - Befreiungsausweis erhalten

Die Online-Gesundheitsakte können Sie anlegen, sobald Sie Ihre Krankenversichertennummer bei unserer BKK  kennen. Sie finden sie auf der Vorderseite Ihrer BKK-Versichertenkarte. Nach Anlage der Online-Gesundheitsakte wird Ihnen der Ausweis innerhalb weniger Tage zugesandt.

Wie kommt die Prävention ins Spiel?

Um die Befreiung von der Praxisgebühr auch im folgenden Jahr zu erhalten, sind mindestens zwei präventive Maßnahmen bzw. Vorsorgeuntersuchungen im laufenden Jahr nachzuweisen. Das können z. B. Ihre Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt, Hausarzt und/oder Frauenarzt sein, Ihre Teilnahmebescheinigung an einem Rückentraining oder einer Ernährungsberatung und vieles andere. Im Antragsformular finden Sie alle Voraussetzungen ganz genau aufgeführt.

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