Mit dem Bürgerentlastungsgesetz haben nun alle Mitglieder unserer Ernst & Young BKK die Möglichkeit, ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Dazu müssen die Daten auf maschinellem Weg an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dies erfolgt unter der Nennung Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Für Arbeitnehmer und Rentner erfolgt die Datenübermittlung schon jetzt automatisch durch den Arbeitgeber bzw. den Rentenversicherungsträger. Für Mitglieder, die ihre Beiträge direkt an die Krankenkasse entrichten, erfolgt die Datenübermittlung durch die Ernst & Young BKK.
Was dabei zu beachten ist und wie Sie einer Übermittlung zustimmen bzw. widersprechen können, erfahren Sie in den Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz und dem dazugehörenden Formular.
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