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Beiträge ab 2010 steuerlich absetzbar

Seit dem 1. Januar 2010 können Sie Ihre geleisteten Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung in höherem Umfang steuerlich geltend machen. Dazu müssen die Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Wie dies geschieht und welche Voraussetzungen bestehen, erfahren Sie hier!

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Versicherung, Beiträge

 

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen!

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz haben nun alle Mitglieder unserer Ernst & Young BKK die Möglichkeit, ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Dazu müssen die Daten auf maschinellem Weg an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dies erfolgt unter der Nennung Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Für Arbeitnehmer und Rentner erfolgt die Datenübermittlung schon jetzt automatisch durch den Arbeitgeber bzw. den Rentenversicherungsträger. Für Mitglieder, die ihre Beiträge direkt an die Krankenkasse entrichten, erfolgt die Datenübermittlung durch die Ernst & Young BKK.

Was dabei zu beachten ist und wie Sie einer Übermittlung zustimmen bzw. widersprechen können, erfahren Sie in den Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz und dem dazugehörenden Formular.

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Fon 05661 70767-0
Fax 05661 70767-49
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