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Sozialwahl bei der BKK Ernst & Young 2011!

sozialwahl_2011_newsDer Verwaltungsrat der Ernst & Young BKK ist  nach der Sozialwahl 2011 neu besetzt. Worum ging es bei der Wahl, wer hat gewonnen. All diese Fragen werden hier beantwortet..

Der Verwaltungsrat der Ernst & Young BKK besteht aus insgesamt sechs Verwaltungsräten. Er ist als Legislativorgan zuständig für alle grundsätzlichen Entscheidungen. Er gestaltet im Besonderen das Satzungsrecht, beschließt den Haushalt und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes der Ernst & Young BKK. Gewählt werden Ihre fünf Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der BKK. Der Vertreter der Arbeitgeberseite im Verwaltungsrat wird stets vom Unternehmen Ernst & Young GmbH benannt.

Wie ist das Ergebnis?

Hier erfahren Sie, wie die Wahl für den neuen Verwaltungsrat ausgegangen ist:

Wer kandidierte für den Verwaltungsart?

Für die Sozialwahlen 2011 sind drei Vorschlagslisten aus den Reihen der Mitglieder eingereicht worden mit insgesamt vierzehn Kandidaten. Zur Wahl stehen als zugelassene Vorschlagslisten für die Versicherten der Ernst & Young BKK folgende Listen:

Klicken Sie auf die jeweiligen Liste und erfahren Sie mehr über die Ziele und die Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates der Ernst & Young BKK. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die Listenpräsentationen zu.

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer
am 3. Januar 2011 Mitglied der Ernst & Young BKK bzw. der Pflegekasse Ernst & Young ist und

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • wer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz eine Wohnung inne hat, sich gewöhnlich dort aufhält oder dort regelmäßig beschäftigt oder tätig ist
    Für das Wahlrecht müssen alle genannten Voraussetzungen am Stichtag erfüllt sein.
  • Kein Wahlrecht besitzen Personen, die infolge eines Richterspruches kein Wahlrecht besitzen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten dauerhaft ein Betreuer bestellt ist, die sich aufgrund einer besonderen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahlen sind Listenwahlen, da die Organe der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung aufgrund von streng gebundenen Vorschlagslisten gewählt werden. Sie können als Wähler somit Ihre Stimme nicht für einzelne Kandidaten abgeben, sondern müssen sich für eine von mehreren Listen entscheiden. Die Wahl selbst wird als Briefwahl durchgeführt. Merkblatt zur Stimmabgabe

Wann wird gewählt?

Spätestens bis zum 12. Mai 2011 werden Ihnen die Wahlunterlagen automatisch zugesandt. Die Wahlunterlagen werden aus einem Wahlumschlag sowie Ihrem Stimmzettel bestehen. Bitte nutzen Sie nur das beiliegende Kuvert zur Rücksendung Ihrer Wahlunterlagen.Bis spätestens 1. Juni 2011 muss der rote Wahlumschlag bei der Ernst & Young BKK eingegangen sein.

Alle relevanten Informationen hier nochmals in kompakter Form Information rund um die Sozialwahl.

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Fax 05661 70767-49
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