Die Ernst & Young BKK gehört als gesetzliche Krankenkasse zum Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unterliegt sie zwar staatlicher Aufsicht, ihre Geschäftsführung und interne Ausrichtung jedoch werden von zwei wichtigen Organen wahrgenommen, dem Vorstand der BKK und dem Verwaltungsrat.
Selbstverwaltung bei der Ernst & Young BKK wird direkt ausgeübt durch den Verwaltungsrat der BKK, in dem der Arbeitgeber Ernst & Young GmbH und die Versichertenvertreter (mit jeweils gleichem Stimmrecht) die grundlegenden Entscheidungen für unsere BKK treffen. Gewählt werden die fünf Versichertenvertreter im Rahmen der Wahlen zur Sozialversicherung alle sechs Jahre durch die wahlberechtigten Mitglieder der Kasse, zuletzt am 1. Juni 2011. Der Arbeitgebervertreter wird vom Unternehmen Ernst & Young GmbH benannt:
| Versichertenvertreter | Rosemarie Seybold - Vorsitzende des Verwaltungsrates |
| Frank Wittmann | |
| Hans-Peter Becker | |
| Ekkehard Gross | |
| Francisca Samari | |
| Arbeitgebervertreter | Kai Zacharides - stellv. Vorsitzender |
Der Verwaltungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium im Rahmen der Selbstverwaltung. Er beschließt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand alle strategischen und unternehmenspolitischen Entscheidungen für die BKK:
Die Umsetzung der Entscheidungen des Verwaltungsrates, die Geschäftsführung und die Vertretung der
Ernst & Young BKK nach außen obliegt dem Vorstand Iris Beumler.
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