Die EY BKK ist Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitglieder.
Bitte übermitteln Sie die Beitragsnachweise frühzeitig, damit diese rechtzeitig (spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag) bei der EY BKK eingehen. Insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren. Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV) werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Beitragsnachweise können unter Angabe dieser Betriebsnummer elektronisch an den BKK Bundesverband übermittelt werden. Auf welchen Wegen diese Übermittlung möglich ist, erfahren Sie unter Elektronisches Meldeverfahren/sv.net.
Bitte übermitteln Sie die Beitragsnachweise frühzeitig, insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren. Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.
Betriebsnummer: 469 397 89
Institutionskennzeichen: 10 57 32 32 4
Bankverbindung:
Bank: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
Swift/BIC: GENODEF1HRV
IBAN: DE 21 5206 2601 0202 0854 70
Team Arbeitgeber
Arbeitgeberbetreuung, Beiträge
Fon: 05661 70767-31
Fax: 05661 70767-49
beitraege@ey-bkk.de
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