Zu den erstattungsfähigen Leistungen des Arbeitgebers gehören in erster Linie Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit wegen unverschuldeter Krankheit.
Erstattungsfähig ist aber auch die Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung. Die Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit erfolgt über die Ausgleichskasse 1 - die sogenannte Umlage 1 (U1).
Haben Sie Ihrem Arbeitnehmer oder Auszubildenden während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit das Entgelt fortgezahlt, können Sie die Erstattung Ihrer Aufwendungen über die Ausgleichskasse U1 beantragen,
wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Eine starke Gemeinschaft
Derzeit nutzen 81 Betriebskrankenkassen die beim BKK Landesverband Mitte eingerichtete Ausgleichskasse für ihre Arbeitgeber - auch die EY BKK
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Für etwa 800.000 Unternehmen aus ganz Deutschland wird am Standort Magdeburg das Ausgleichsverfahren durchgeführt. Die BKK Arbeitgeberversicherung ist Ihr Dienstleister, der die professionelle Handhabung einer sehr aufwendigen Pflichtaufgabe sicherstellt.
Schnell erklärt
Stellen Sie die Anträge auf Erstattung (U1/U2) oder die Erklärung zur Feststellung der Teilnahme online an Ihrem Computer oder laden Sie sich die elektronischen Formulare auf Ihren Computer! Bestellen Sie kostenfrei Infomaterial oder lesen Sie immer die aktuellsten Informationen!
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