Vom EY BKK Bonus profitieren von Geburt an alle Versicherten, die sich aktiv um Ihre Gesundheit kümmern. Sie können unabhängig voneinander oder zusammen den EY BKK Vorsorge-Bonus und den EY BKK Aktiv-Bonus nutzen.
Laden Sie sich Ihren persönlichen Bonusbogen jetzt herunter und starten Ihr Bonusjahr!
Mit dem EY BKK Vorsorgebonus wird Ihre aktive Vorsorge belohnt. Für jede Vorsorgeaktivität im Bonusjahr, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, erhalten Sie einen Bonus von jeweils 5,- Euro.
Lassen Sie Ihre Aktivitäten (Nummer 1 – 11) einfach in Ihrem persönlichen Bonusbogen eintragen und sichern Sie sich Ihren Bonus.
1) Check-Up | zwischen 18 und 34 Jahren ab 35 Jahren |
einmalig alle 3 Jahre |
2) Kinder- und Jugenduntersuchungen | U1 bis U9, J1 | ab Geburt bis 14 Jahren |
3) Schutzimpfungen | Gemäß Empfehlungen der STIKO | |
4) Hautkrebs-Screening | ab 35 Jahren | alle 2 Jahre |
5) Krebsfrüherkennung | Frauen Männer |
ab 20 Jahren ab 45 Jahren |
6) Mammographie-Screening | Frauen zwischen 50–69 Jahren | alle 2 Jahre |
7) Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs | zwischen 18 und 34 Jahren ab 35 Jahren |
jährlich alle 3 Jahre |
8) Früherkennung von Darmkrebs | Zwischen 50–54 Jahren ab 55 Jahren |
jährlich alle 2 Jahre |
9) Screening auf Chlamydia trachomatis-Infektion | Frauen bis 25 Jahren | jährlich |
10) Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta | Männer ab 65 Jahren | einmalig |
11) Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung | Kinder bis 5 Jahre Kinder & Jugendliche von 6–17 Jahren ab 18 Jahren |
1 x jährlich 2 x jährlich 1 x jährlich |
Mit dem EY BKK Aktiv-Bonus unterstützen wir Ihre sportlichen Aktivitäten. Weisen Sie 2 von 5 Maßnahmen (Nummer 12 – 16) im Bonusjahr nach und erhalten Sie entweder 40,- Euro als Geldprämie oder bis zu 80,- Euro als Zuschuss zu Ihren eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen.
12) Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs |
13) Aktivitätsabzeichen - Schwimmabzeichen nach dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) oder - Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder - Wanderabzeichen des Deutschen Wanderverbandes |
14) Aktives Mitglied in einem Sportverein oder Mitglied in einem Fitnessstudio |
15) Teilnahme an einer gemeinschaftssportlichen Aktivität unter qualifizierter Leitung z.B.: Volks-/Stadtlauf, Halb-/Marathon, Lauftreff, Wanderungen, Kletter- oder Mountainbike Kurse. Selbstorganisierte sportliche Aktivitäten ohne Qualitätsnachweis/Urkunde/Teilnahmebescheinigung können leider nicht anerkannt werden.) |
16) Teilnahme an einem Gesundheitskurs (z.B. Ernährungskurs, Kurs im Fitnessstudio, Online-Sportkurs) |
Teilnahmebedingungen und Allgemeines
Das Bonusjahr ist das Kalenderjahr. Der Bonusbogen ist bis spätestens 31.03. des Jahres einzureichen, für den der Bonus beantragt wird. Mit dem vollständigen Einreichen der Nachweise erklärt der Teilnehmer seine Aktivitäten im jeweiligen Bonuszeitraum für beendet. Weitere Gesundheitsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Bonuszahlung für den EY BKK Vorsorge-Bonus und den EY BKK Aktiv-Bonus ist an eine Versicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung geknüpft. Der Übertrag von Bonusansprüchen auf andere Versicherte oder in das Folgejahr ist nicht möglich. Bei Wahl des EY BKK Aktiv-Bonus als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. Entstandene Kosten für die Nachweise oder Stempel durch den Arzt werden von der Ernst & Young BKK nicht übernommen. Hat der Teilnehmer den jeweiligen Bonus in voller oder anteiliger Höhe aufgrund unrichtiger Angaben, Erklärungen, Bescheinigungen oder Unterlagen erhalten, ist der entsprechende Betrag an die Ernst & Young BKK zurück zu zahlen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am Bonusprogramm der Ernst & Young BKK durch die Ernst & Young BKK mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn der Teilnehmer die Unrichtigkeit zu vertreten hat. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet sein können, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Die Teilnahme am Bonusmodell ist freiwillig. Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten (Sozialdaten) ist zur rechtmäßigen Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich (§ 284 SGB V).
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