Leistungen
Arbeitsunfähigkeit
Absicherung im Krankheitsfall
Für den Fall, dass Sie wegen einer Erkrankung Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel das Gehalt weiter. Sie müssen Ihren Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Ab dem wievielten Tag der Krankheit Sie eine ärztliche Krankmeldung vorlegen müssen, kann je nach vertraglichen Regelungen unterschiedlich sein. Die ärztliche Krankschreibung muss der Krankenkasse innerhalb von einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Ihre Krankmeldung können Sie uns per Post zu senden, in der Online-Filiale oder in der APP hochladen.
Postanschrift
Ernst & Young BKK
Beleglesezentrum
30645 Hannover
Seit Oktober 2021 können die Ärzte die Ausfertigung für die Krankenkasse auch digital an uns übermitteln. Sprechen Sie Ihren Arzt an, ob das in der Praxis bereits möglich ist. Für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie eine Papierbescheinigung.
Wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind, zahlt Ihnen die EY BKK Krankengeld.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49