Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz bei der EY BKK natürlich bestehen. Zahlreiche Sozialversicherungsabkommen stellen sicher, dass Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen unsere Leistungen auch in den meisten europäischen Ländern in Anspruch nehmen können. Für fast alle europäischen Länder benötigen Sie die EHIC (European Health Insurance Card), die Europäische Krankenversichertenkarte, die auf der Rückseite Ihrer neuen Versichertenkarte angebracht ist. Bei Reisen in die meisten außereuropäischen Länder gilt die EHIC nicht.
Schließen Sie vor einer Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung ab. Diese werden oft sehr günstig angeboten und decken beispielsweise die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland (nicht über Sozialversicherungsabkommen abgedeckt) oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Achten Sie beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf die Bedingungen, wenn es um einen Rücktransport geht.
Unter „medizinisch notwendig“ – wie in vielen Bedingungen der Krankenversicherer üblich – versteht man nur dann einen Rücktransport ins Heimatland, wenn vor Ort für das bestehende Krankheitsbild eine medizinische Unterversorgung bestünde. Dies ist heutzutage aber nur noch in sehr wenigen Regionen der Welt der Fall.
Medizinisch sinnvoll ist ein Krankenrücktransport wenn – abgesehen von der Frage der bloßen medizinischen Versorgung vor Ort -, eine Rückführung in die heimatliche Umgebung die Heilung aus psychischen oder sozialen Gesichtspunkten fördern oder beschleunigen kann. Da kranke Menschen erfahrungsgemäß lieber im heimatlichen Umfeld behandelt werden wollen, dient das erweiterte Kriterium „medizinisch sinnvoll“ in allen uns bekannten Fällen unmittelbar dem Wohle des Patienten.
Wenn Sie erfolgreich an unserem Bonusmodell teilnehmen, bezuschussen wir Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung mit bis zu 15 Euro.
Bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) benötigen Sie keine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für Reisen in Länder der Euröpäischen Union (EU), da diese durch die European Health Insurance Card (EHIC) ersetzt wurde. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK-Versichertenkarte.
In folgenden Ländern wird die EHIC akzeptiert:
Belgien | Italien | Portugal |
Bulgarien | Kroatien | Rumänien |
Dänemark | Lettland | Schweden |
Estland | Litauen | Slowakei |
Finnland | Luxemburg | Slowenien |
Frankreich | Malta | Spanien |
Griechenland | Niederlande | Tschechien |
Groß-Britannien/Nordirland | Österreich | Ungarn |
Irland | Polen | Zypern (griech.Teil) |
Darüber hinaus gilt die EHIC auch für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt, für die Länder Island, Lichtenstein und Norwegen. Für die Schweiz werden die EU-Richtlinien entsprechend angewendet.
Für Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei benötigen Sie weiterhin eine Anspruchsbescheinigung. Diese können Sie kostenfrei bei uns anfordern.
Sollten Sie eine akut medizinisch notwendige Behandlung in einem der der genannten Länder benötigen, versuchen Sie zunächst, die kostenlose Behandlung durch den ausländischen Vertragsarzt oder die Vertragsklinik in Anspruch zu nehmen.
Die Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land unterschiedlich.
Mehr dazu erfahren Sie in den Merkblättern zum "Urlaub in ..." .
Bei ungewöhnlich hohen Krankheitsrisiken, die in der Regel nicht von privaten Zusatzversicherungen abgedeckt werden (beispielsweise bei Dialysepatienten), übernehmen wir die Behandlungskosten Diese werden analog einer durchgeführten Behandlung in Deutschland erstattet.
Eine Kostenerstattung können wir Ihnen nur dann gewähren, wenn Sie dies vor Reiseantritt mit uns abgestimmt haben und Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Gehören Sie zu diesem Personenkreis, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Sollten Sie krank werden, übernimmt Ihr Arbeitgeber alle Kosten. Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die Sie auf der Dienstreise begleiten. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber die Kosten bis zur Höhe, wie sie in Deutschland abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur Anwendung findet bei Entsendungen im Sinne der Sozialversicherung.
Werden Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank und ein Arzt bescheinigt Ihre Arbeitsunfähigkeit, dann sollten Sie im eigenen Interesse folgende Punkte beachten:
Leistungen, Wahltarife, Bonusprogramm
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-69
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