Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte werden von uns übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir die Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme entstehen.
Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten - mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro - je Fahrt muss jedoch selbst getragen werden.
Hinweis:
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen dürfen wir grundsätzlich nicht übernehmen!
Ausnahmen gibt es für Fahrten im Rahmen von Dialysebehandlungen, Strahlen- und Chemotherapie.
Auch können wir die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" vorlegen können oder in die Pflegestufen II oder III eingestuft sind.
Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme vor der Fahrt zur ambulanten Behandlung durch Vorlage einer ärztlichen Verordnung.
Nicht erstattungsfähig sind die Fahrten zu sonstigen Behandlungen wie z.B. zur Osteopathie, zu Heilpraktikern oder sonstigen heilpraktischen Anbietern.
Leistungen, Wahltarife, Bonusprogramm
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-69
leistungen@ey-bkk.de
Fon 05661 70767-0 /Fax 05661 70767-49
info@ey-bkk.de
Servicezeiten Montag - Freitag 07 - 22 Uhr
Ernst & Young BKK
Rotenburger Str. 16
34212 Melsungen
Ernst & Young BKK
Beleglesezentrum
30645 Hannover