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Leistungen

Funktionstraining

Das Funktionstraining hat zum Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken. Langfristig sollen die Teilnehmenden zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining mit einem passenden Übungsprogramms auf eigene Kosten geführt werden.

Funktionstraining kann besonders bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane ärztlich verordnet werden. Reichen Sie die Verordnung vor Beginn zur Prüfung bei uns ein.

Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere

  • Trockengymnastik
  • Wassergymnastik

Die EY BKK übernimmt die Kosten für die Teilnahme am Funktionstraining in zugelassenen Einrichtungen.