Sie dienen dazu, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Mit Hilfe von Heilmitteln soll darüber hinaus eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigt oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt werden. Außerdem können sie dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
Ob Massagen, Krankengymnastik, physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie oder podologische Therapie - Wir übernehmen die Kosten für vertragsärztlich verordnete Heilmittel.
Versicherte ab dem 18. Lebensjahr leisten eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten sowie zusätzlich 10 Euro pro Verordnung, allerdings nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Die Zuzahlung wird auch dann fällig, wenn die Heilmittel in der Arztpraxis oder bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus erbracht werden.
Die Zuzahlungspflicht entfällt, wenn die Heilmittel zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden, im Zusammenhang mit einer Entbindung oder zum Beispiel bei Kriegs- und Wehrdienstleiden verordnet werden.
Um es unseren Versicherten einfacher zu machen, verzichten wir bei Heilmitteln auf die übliche Genehmigungspflicht. Dies ist eine der vielen Extraleistungen, die Sie als Versicherter der Ernst & Young BKK exklusiv genießen.
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