Ob Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen), Hörgeräte, Inkontinenzartikel oder orthopädische Schuhe: Wir übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Ersatz, notwendige Änderungen oder die Instandsetzung gehören ebenso zur Leistung wie die praktische Anleitung zum Gebrauch eines Hilfsmittels.
Die Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt 10 % der Kosten (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) je Mittel.
Ausnahme: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchseinheit (maximal 10 Euro pro Monat).
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beteiligen wir uns an Sehhilfen wie Brillen maximal in Höhe der Festbeträge. Voraussetzung ist, dass diese vom Augenarzt verordnet wurden.
Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wir uns an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - nur noch unter ganz bestimmten medizinischen Voraussetzungen beteiligen. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Lieferung von Hilfsmitteln erfolgt durch qualifizierte Vertragspartner. Dies gewährleistet eine hohe Produktqualität sowie fachlich erstklassige Beratung und Betreuung.
Sie können sich mit der ärztliche Verordnung direkt an einen Hilfsmittellieferanten wenden.
Oder nutzen Sie unseren besonderen Service:
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Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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