Immer häufiger werden Sie bei einem Arztbesuch weitergehende Untersuchungen oder Laboranalysen angeboten bekommen, dies sind die sogenannten IGeL-Leistungen (Individuelle GesundheitsLeistungen). Bevor Sie ein solches Angebot wahrnehmen, dass von Ihnen selbst zu zahlen ist, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Bereits von Ihnen gezahlte Rechnungen können grundsätzlich nicht nachträglich von uns erstattet werden.
Ab sofort können sich Versicherte über Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen auf einem eigenen Internetportal informieren. Unter www.igel-monitor.de erhalten sie wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS).
„Bei den IGeL-Leistungen geht es vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten und nicht um notwendige medizinische Leistungen für Kranke. Wir unterstützen deshalb das neue Informationsportal des MDS. Es versetzt Versicherte in die Lage, auf der Grundlage empirisch-medizinischer Bewertungen eine Entscheidung zu treffen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
Viele Ärzte bieten die kostenpflichtigen Leistungen, wie Zahnreinigung oder Ultraschalluntersuchungen, in ihren Praxen an und verdienen damit gut dazu. Beim Patienten kommt mit dem Angebot des Arztes die Sorge. Einen Untraschall beim Gynäkologen abzulehnen, der angeblich Krebs frühzetig erkennen soll, hinterlässt mindestens ein flaues Bauchgefühl.
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