Leistungen
Kieferorthopädische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
Für Versicherte, die zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Behandlungskosten. Für jedes weitere Kind übernehmen wir 90 %, solange sich die Kinder zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung befinden.
Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen wir nur dann einen Kostenanteil (von 80 %) übernehmen, wenn so schwere
Kieferanomalien vorliegen, dass eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist.
Wurde die kieferorthopädische Behandlung nachweislich im geplanten Umfang durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen, erstatten wir Ihnen sogar den im Vorfeld von Ihnen gezahlten Kostenanteil von 20 % (bzw. 10 %). Somit ist die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei.
Ansprechpartner
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Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
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