Leistungen
Kostenerstattung
In der Regel weisen Sie sich mit Ihrer Versichertenkarte als unser Versicherter aus und erhalten alle medizinisch notwendigen Leistungen. Diese Form der Abrechnung nennt man Sachleistungsprinzip. Demgegenüber werden Sie beim Kostenerstattungsprinzip als Privatpatient behandelt und erhalten von Ihrem Behandler eine Privatrechnung.
Kostenerstattung – wie funktioniert das?
Unsere Satzungsregelung sieht vor, dass Versicherte anstelle der Sach- oder Dienstleistungen eine Kostenerstattung durch schriftliche Erklärung wählen können.
Die Wahl der Kostenerstattung kann von Ihnen auf einzelne Leistungsbereiche beschränkt oder für den gesamten Leistungsbereich gewählt werden. Mögliche Leistungsbereiche wären: ambulante ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung, stationäre Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel, sonstige Leistungen.
Entscheiden Sie sich z. B. für die Kostenerstattung bei der ambulanten ärztlichen Behandlung, dann lassen Sie diese sowohl bei Ihrem Hausarzt als auch bei allen Fachärzten im Rahmen der Kostenerstattung durchführen. An diese Entscheidung sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.
Sie erhalten für die private Behandlung eine Privatrechnung, die Sie uns bis zum 30.06. des Folgejahres zur Erstattung einreichen können.
Bitte beachten Sie, dass die Art und der Umfang der Leistungen mit Angabe der Diagnosen durch spezifizierte Rechnungen und ärztliche Verordnungen auf einem Kassenvordruck, welcher nach § 25a Abs. 2 BMV-Ä modifiziert ist, nachzuweisen sind. Ein Anspruch auf Erstattung besteht max. in Höhe der Vergütung, die wir bei Erbringung als Sach- oder Dienstleistung zu tragen hätten. Die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen werden von uns abgezogen.
Den Erstattungsbetrag kürzen wir um 5,0 % (maximal 40,00 €).
Höhere Eigenbelastungen, z. B. aufgrund anderer Abrechnungsmodalitäten bei Privatliquidationen wegen Chefarztbehandlungen oder wegen der Wahl von Arzneimitteln/Hilfsmitteln, deren Preis über den vereinbarten Festbeträgen liegt, gehen ausschließlich zu Ihren eigenen Lasten.
Wie wähle ich die Kostenerstattung?
Alle gesetzlich Versicherten können anstelle der Abrechnung über die Krankenversichertenkarte eine Kostenerstattung wählen. Sie müssen uns dies lediglich schriftlich mitteilen. Die eigentliche Beratung übernimmt der Leistungserbringer (z. B. Arzt, Krankenhaus). Er muss Sie darüber informieren, dass Sie die Kosten, die nicht von uns übernommen werden dürfen, selbst tragen müssen. Die erfolgte Beratung bestätigen Sie schriftlich gegenüber dem Leistungserbringer.
Hinweis: Ab sofort können Sie sich in Ihrer Apotheke bei der Arzneimittelabgabe im Einzelfall für die Kostenerstattung entscheiden, d. h. Sie binden sich nicht an die Wahl der Kostenerstattung. So können Sie einen Austausch Ihres Medikamentes verhindern. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen maximal die Sachleistungskosten erstatten können.
Wann macht die Kostenerstattung Sinn?
Das Kostenerstattungsprinzip ist sinnvoll, wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die für die Differenzkosten aufkommt.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
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