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Leistungen

Kostenerstattung

In der Regel weisen Sie sich mit Ihrer Versichertenkarte als unser Versicherter aus und erhalten alle medizinisch notwendigen Leistungen. Diese Form der Abrechnung nennt man Sachleistungsprinzip. Demgegenüber werden Sie beim Kostenerstattungsprinzip als Privatpatient behandelt und erhalten von Ihrem Behandler eine Privatrechnung.

 

Wie wähle ich die Kostenerstattung?

Alle gesetzlich Versicherten können anstelle der Abrechnung über die Krankenversichertenkarte eine Kostenerstattung wählen. Sie müssen uns dies lediglich schriftlich mitteilen. Die eigentliche Beratung übernimmt der Leistungserbringer (z. B. Arzt, Krankenhaus). Er muss Sie darüber informieren, dass Sie die Kosten, die nicht von uns übernommen werden dürfen, selbst tragen müssen. Die erfolgte Beratung bestätigen Sie schriftlich gegenüber dem Leistungserbringer.

Hinweis: Ab sofort können Sie sich in Ihrer Apotheke bei der Arzneimittelabgabe im Einzelfall für die Kostenerstattung entscheiden, d. h. Sie binden sich nicht an die Wahl der Kostenerstattung. So können Sie einen Austausch Ihres Medikamentes verhindern. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen maximal die Sachleistungskosten erstatten können.

 

Wann macht die Kostenerstattung Sinn?

Das Kostenerstattungsprinzip ist sinnvoll, wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die für die Differenzkosten aufkommt.

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49