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Leistungen

Krankengeld

Sie sind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig? Wir begleiten Sie von Anfang an. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach adäquaten Leistungserbringern, bieten Ihnen Krankengeld bei Verdienstausfall und unterstützen Sie bei der stufenweisen Wiedereingliederung.

 

Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich besteht Ihr Anspruch auf Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit kann Krankengeld jedoch für längstens 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb von 3 Jahren gewährt werden.

 

Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten Sie die Möglichkeit, nach längerer Krankheit langsam und schonend an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Übergang von der Krankheit hin zur vollen Berufstätigkeit soll so erleichtert werden. Während der Dauer der Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit.

Um eine Wiedereingliederung durchführen zu können, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, der Ihnen einen Wiedereingliederungsplan aufstellt. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Arbeitgeber mit dieser Maßnahme einverstanden ist. Sobald alle Beteiligten sich verständigt haben, kann die Maßnahme beginnen.

Wichtiger Hinweis der EY BKK:
Denken Sie rechtzeitig an einen Abschluss einer Zusatzversicherung für ein Tagegeld, damit Sie keine finanziellen Einbußen während einer längeren Arbeitsunfähigkeitsdauer in Kauf nehmen müssen. Wir unterstützen Sie gern wenn Sie Hilfe benötigen und einen geeigneten Versicherer suchen.

FAQ Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld

 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49