Wer kennt sie nicht, die Probleme, die bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland entstehen können? Neben der Aufregung und den Beschwerden einer Verletzung oder Krankheit kommen oft auch noch finanzielle Folgen hinzu. Mit vielen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen oder aber Sie werden als Privatpatient behandelt. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder aber der gute alte "Auslandskrankenschein" werden dann nicht akzeptiert. Sie sollten diesen Schutz fürs Ausland bei einer Versicherung Ihrer Wahl privat absichern.
Arztrechnungen müssen enthalten: Name und Anschrift des Arztes, Name und Geburtsdatum der behandelten Person, Diagnosen oder Bezeichnung aller Krankheiten, Ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten, Rezepte und Arzneimittelrechnungen. |
Bitte beachten Sie: Ihre private Versicherung (wo Sie die Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben), benötigt die Rechnungsoriginale. Beteiligt sich ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen, wird die Zweitschrift der Belege mit den Leistungsvermerken benötigt. |
Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel müssen enthalten: Name der erkrankten Person, Verordnete Arzneien, Preise, Quittungsvermerke. |
Es ist jeweils die ärztliche Verordnung mit einzureichen. Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommene Behandlung enthalten.
Für die Erstattung von Rückführungskosten ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Krankentransports und für die Erstattung von Überführungskosten bzw. Bestattungskosten eine amtliche Sterbeurkunde mit vorzulegen.
Bei notwendigem stationärem Aufenthalt wird in der regel kurzfristig eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnet die Versicherung zum Kurs des Tages in Euro um, an dem die Belege usw. dort eingehen.
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