Der Anspruch zur künstlichen Befruchtung (IVF, ICSI, Insemination) besteht für Frauen zwischen dem 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr und für Männer zwischen dem 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr. Zudem müssen die Partner miteinander verheiratet sein und es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
Die Ernst & Young BKK übernimmt über die Leistungen des § 27 a Abs. 3 SGB V hinaus auf Antrag pro Maßnahme bis zu 500,00 Euro Zuschuss je Versuch und Versicherten, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten.
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des § 27 a SGB V unberührt.
Zuvor ist eine Beratung durch einen Arzt erforderlich, der die Behandlung allerdings nicht selbst durchführt. In dieser Beratung sind alle medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Anschließend überweist Sie der Arzt an entsprechende Ärzte oder Einrichtungen, die zur Durchführung der künstlichen Befruchtung berechtigt sind.
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie einen Behandlungsplan. Diesen leiten Sie bitte vorab zur Bearbeitung und Genehmigung an die Ernst & Young BKK weiter.
Weiter Informationen zum Thema Kinderwunsch finden Sie hier:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält folgende Informationen zum Thema Kinderwunsch bereit
Selbst wenn sich die Lebenswirklichkeiten in den vergangenen Jahrzehnten geändert haben: Die überwiegende Mehrheit der Frauen und Männer wünscht sich nach wie vor Kinder. Doch beinahe jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos.
Die Ursachen und Folgen einer ungewollten Kinderlosigkeit sind dabei sehr unterschiedlich und noch immer ein gesellschaftliches Tabuthema.
Um dies zu ändern, klärt das Bundesfamilienministerium mit der Internetseite www.informationsportal-kinderwunsch.de über die möglichen Gründe, Ursachen und Folgen von ungewollter Kinderlosigkeit auf und informiert betroffene Paare über die vorhandenen Beratungsangebote. Neben einfach verständlichen Infomaterialien bietet das Portal eine umfangreiche Datenbank mit Beratungsstellen vor Ort. Darüber hinaus können Paare mit dem Förder-Check herausfinden, ob und wo sie einen finanziellen Zuschuss für eine Kinderwunschbehandlung beantragen können.
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