Leistungen
Mutterschutz bei Fehlgeburt
Seit 1. Juni 2025 gelten neue Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt. Bisher griff der Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 24. Woche der Schwangerschaft Jetzt haben Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz.
Gestaffelte Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt
Mit dieser aktuellen Änderung hat der Gesetzgeber gestaffelte Schutzfristen eingeführt.
Es gilt bei einer Fehlgeburt
- ab der 13. Woche: bis zu zwei Wochen Mutterschutz
- ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz
- ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen Mutterschutz
Während dieser Schutzfristen dürfen Arbeitgeber betroffene Frauen nicht beschäftigen. Ausnahmen davon sind möglich, wenn Frauen in dieser besonderen Situation ausdrücklich arbeiten möchten. Als Ersatz für das Arbeitsentgelt erhalten die Frauen Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.
Damit wir das Mutterschaftsgeld auszahlen können, brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe des Tags der Fehlgeburt und der Schwangerschaftswoche.
In der Vergangenheit hatten Frauen nach einer Fehlgeburt lediglich die Möglichkeit, sich von ihrem Arzt krankschreiben zu lassen. Das neue Gesetz schließt die Versorgungslücke.