Leistungen
Psychotherapie
Häufig helfen Freunde und Verwandte, Lebenskrisen zu überwinden. Doch manchmal reicht diese Hilfe nicht aus.
Dann ist es gut zu wissen, dass gesetzliche Versicherte die Möglichkeit haben, sich Hilfe zu holen und einen Psychotherapeuten hinzuziehen.
Welche Therapien sind zugelassen?
Versicherte können im Einzelgespräch oder in Gruppentherapie folgende Therapien in Anspruch nehmen:
- Psychoanalyse
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie
Antrag auf Psychotherapie
Der Zugang zur Psychotherapie erfolgt in der Regel durch Überweisung des Haus- bzw. Facharztes. Vertragspsychotherapeuten können auch direkt aufgesucht werden. Die ersten 5 Behandlungsstunden werden über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet, danach müssen Sie zusammen mit Ihrem Therapeuten einen Antrag bei uns stellen.
Somit können Sie und Ihr Therapeut sich über Ihr weiteres Behandlungsverfahren einigen. Sollte sich während Ihrer laufenden Therapie ein Therapeutenwechsel anbahnen, muss ein neuer Antrag mit Ihrem neuen Therapeuten auf die bereits genehmigten Reststunden gestellt werden.
Kostenübernahme
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen wir.
Falls Sie selbst einen Therapeuten ausgewählt haben, achten Sie bitte darauf, dass dieser eine Kassenzulassung hat, denn Privatrechnungen können wir leider nicht erstatten.
Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten? Wir beraten Sie gern.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49