Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied der EY BKK zu werden. Zudem gibt es Umstände, unter denen sich eine Freiwillige Weiterversicherung lohnt. Die entsprechenden Beitragssätze und Beiträge finden Sie im Infoblatt "Freiwillige Versicherung für Selbständige", das Sie oben herunterladen können.
Die Beiträge für Ihre Krankenversicherung sind abhängig von Ihrem Einkommen. In erster Linie gehört dazu Ihr Bruttogewinn. Verfügen Sie über weitere Einnahmen, z.B. Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder sonstige Einkünfte, so sind diese der Beitragsberechnung zugrunde zu legen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige berechnen sich grundsätzlich aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.237,50 € € (Stand: 2016).
Bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen, werden die Beiträge auf Antrag des Mitglieds abweichend von der oben aufgeführten Vorgehensweise bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides einstweilig nach den voraussichtlichen Einnahmen festgesetzt, mindestens jedoch aus der gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 2.178,75 € (Stand: 2016).
Die Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder, die einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten, berechnen sich aus den Einkünften des freiwilligen Mitgliedes und dem Gründungszuschuss, mindestens jedoch aus monatlich 1.452,50 € (2016).
Falls Ihnen bereits ein Einkommensteuerbescheid vorliegt, aus dem die Höhe des Arbeitseinkommens hervorgeht, werden die beitragspflichtigen Einnahmen nach dem zuletzt durch das Finanzamt erstellten Einkommensteuerbescheid, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindest- und Höchstgrenzen festgelegt.
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