Der Anspruchszeitraum für das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes als auch die Anspruchsvoraussetzungen auf die pandemiebedingte Betreuung des Kindes wurden ausgeweitet.
Im Kalenderjahr 2021 besteht nun ein Anpruch auf Kinderkrankengeld für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind auf bis zu 20 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte auf bis zu 40 Arbeitstage. Erkranken im Kalenderjahr mehrere Kinder oder müssen pandemiebedingt betreut werden, erhalten Sie für maximal 45 Tage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende maximal 90 Tage.
Alle Voraussetzungen zur Beantragung des Kinderkrankengeldes finden Sie hier.
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