Um Arztpraxen zu entlasten und Patienten zu schützen, dürfen Ärzte seit Beginn der Covid-19-Pandemie Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind, nach telefonischer Rücksprache krankschreiben. Maximal für sieben Tage kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden und einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.
Diese Regelung wurde nun befristet bis zum 31.05.2022 verlängert.