Informieren Sie sich über die landesspezifischen Regelungen beim Krankenversicherungsschutz.
Auf dieser Seite finden Sie Merkblätter, die Ihnen Auskünfte zur Sicherstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes im Urlaubsland geben. Ein Klick auf den jeweiligen Landesnamen öffnet das Merkblatt.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen eine Anspruchsbescheinigung zum Nachweis des bei unserer Krankenkasse bestehenden Versicherungsschutzes. Für die Länder der EU gilt die EHIC ( Daten befinden sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte), für alle übrigen Länder sprechen Sie uns bitte an.
Schließen Sie vor einer Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung ab. Diese werden oft sehr günstig angeboten und decken beispielsweise die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Für alle anderen europäischen Länder gilt die EHIC-Karte bzw. eine EHIC-Ersatzbescheinigung.
Auch in Ihrem Urlaub versuchen wir, Ihnen den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) ist ein Teil davon.
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