Die EY BKK gehört als gesetzliche Krankenkasse zum Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unterliegt sie zwar staatlicher Aufsicht, ihre Geschäftsführung und interne Ausrichtung jedoch werden von zwei wichtigen Organen wahrgenommen, dem Vorstand der BKK und dem Verwaltungsrat.
Selbstverwaltung bei der EY BKK wird direkt ausgeübt durch den Verwaltungsrat der BKK, in dem der Arbeitgeber Ernst & Young GmbH und die Versichertenvertreter (mit jeweils gleichem Stimmrecht) die grundlegenden Entscheidungen für unsere BKK treffen. Gewählt werden die fünf Versichertenvertreter im Rahmen der Wahlen zur Sozialversicherung alle sechs Jahre durch die wahlberechtigten Mitglieder der Kasse, zuletzt am 31.05.2017. Der Arbeitgebervertreter wird vom Unternehmen Ernst & Young GmbH benannt:
Der Verwaltungsrat (alphabetische Reihenfolge)|| |
Becker, Hans-Peter|____|Versichertenvertreter |
Dr Fiedler, Rüdiger|____|Versichertenvertreter |
Schneikert, Silvia|____|Versichertenvertreterin |
Seybold, Rosemarie|____|Versichertenvertreterin / Vorsitzende des Verwaltungsrates |
Wittmann, Frank|____|Versichertenvertreter |
Behlen, Frank|____|Arbeitgebervertreter /Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates |
Der Verwaltungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium im Rahmen der Selbstverwaltung. Er beschließt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand alle strategischen und unternehmenspolitischen Entscheidungen für die BKK:
Die Umsetzung der Entscheidungen des Verwaltungsrates, die Geschäftsführung und die Vertretung der
EY BKK nach außen obliegt der Vorständin Iris Weinrich.
Sitzungen des Verwaltungsrates
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind grundsätzlich öffentlich. Die nächste Sitzung findet am 14.01.2020 in Stuttgart statt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates vlnr:
Becker, Wittmann, Seybold, Dr. Fiedler, Schneikert, Weinrich (EY BKK), Behlen
Andrea Wambach
EY BKK
Sekretariat
Fon: 05661 70767-0
Fax: 05661 70767-49
selbstverwaltung@ey-bkk.de
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