Service
Über uns
Die EY BKK ist die Betriebskrankenkasse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ernst & Young GmbH. Auf der Website der Ernst & Young GmbH finden Sie bei Interesse mehr Informationen über unser Trägerunternehmen.
Wir verstehen Sie!
Als traditionelle Betriebskrankenkasse (BKK) bietet die EY BKK Versicherten und Unternehmen viele Vorteile. Kurze Wege, wenig Bürokratie, niedrige Verwaltungskosten und eine unkomplizierte Betreuung ermöglichen es uns auf das Wichtigste zu konzentrieren: auf Sie, Ihre Bedürfnisse und Gesundheit.
Ihre persönlichen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sind für Sie da und helfen Ihnen gerne auf direktem Wege weiter um die ideale Lösung und Leistung für Sie zu finden.
Mehr für Sie!
Mit speziellen Angeboten und Leistungen können wir besonders gut und unkompliziert auf Sie eingehen. Wir setzen alles daran, Ihre Erwartungen mit innovativen, hervorragenden Leistungen - unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten - zu übertreffen. Wir arbeiten daran, unsere fachliche Kompetenz sowie unsere Leistungen für Sie zu stärken und zu erweitern. Unter Extraleistungen finden Sie alle unsere Vorteile und Extras.
Immer besser für Sie!
Wir beteiligen uns für Sie aktiv an Fragen der Gesundheitspolitik und der Richtung, in die sich das deutsche Gesundheitssystem entwickelt. Natürlich immer mit Blick auf die deutschen Versicherten im Gesamten, unsere Versicherten bei der EY BKK im Speziellen sowie die mit uns verbundenen Arbeitgeber.
Mit anderen BKK’n haben wir uns im Verein Betriebliche Krankenversicherung e.V. zusammengeschlossen um die Interessen unternehmensbezogener Betriebskrankenkassen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verbänden zu vertreten.
Dadurch zeigen wir, dass die Form der traditionellen Betriebskrankenkassen ein Modell mit Zukunft ist.
Erfahren Sie mehr über uns: "EY BKK Kompakt" - Die EY BKK im Kurzportrait
Satzung und Geschäftsbericht
Lesen Sie in unserer aktuellen Satzung nach
In der Satzung der EY BKK finden Sie Regelungen zur Mitgliedschaft, zu den Leistungen und den Beiträgen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Nur der Verwaltungsrat kann über Änderungen der EY BKK Satzung entscheiden:
Werfen Sie einen Blick in unseren Geschäftsbericht bzw. das Rechnungsergebnis des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres
Laden Sie sich die aktuellen Daten herunter und machen Sie sich selbst ein Bild von unserer soliden, weitsichtigen Arbeitsweise und Wirtschaftlichkeit.
Verwaltungsrat und Vorstand
Die EY BKK gehört als gesetzliche Krankenkasse zum Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unterliegt sie zwar staatlicher Aufsicht, ihre Geschäftsführung und interne Ausrichtung jedoch werden von zwei wichtigen Organen wahrgenommen, dem Vorstand der BKK und dem Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat der EY BKK
Selbstverwaltung bei der EY BKK wird direkt ausgeübt durch den Verwaltungsrat der BKK, in dem der Arbeitgeber Ernst & Young GmbH und die Versichertenvertreter (mit jeweils gleichem Stimmrecht) die grundlegenden Entscheidungen für unsere BKK treffen. Gewählt werden die fünf Versichertenvertreter im Rahmen der Wahlen zur Sozialversicherung alle sechs Jahre durch die wahlberechtigten Mitglieder der Kasse, zuletzt am 31.05.2017. Der Arbeitgebervertreter wird vom Unternehmen Ernst & Young GmbH benannt:
Der Verwaltungsrat (alphabetische Reihenfolge):
Becker, Hans-Peter - Versichertenvertreter
Dr Fiedler, Rüdiger - Versichertenvertreter
Schneikert, Silvia - Versichertenvertreterin
Seybold, Rosemarie - Versichertenvertreterin / Vorsitzende des Verwaltungsrates
Wittmann, Frank - Versichertenvertreter
Behlen, Frank - Arbeitgebervertreter /Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates

Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium im Rahmen der Selbstverwaltung. Er beschließt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand alle strategischen und unternehmenspolitischen Entscheidungen für die BKK:
- Beschluss der Satzung und sonstiger autonomer Rechte
- Bestellung und Überwachung des Vorstandes
- Treffen aller Entscheidungen, die für die BKK von grundsätzlicher Bedeutung sind
- Vertretung der Krankenkasse gegenüber dem Vorstand
Die Umsetzung der Entscheidungen des Verwaltungsrates, die Geschäftsführung und die Vertretung der
EY BKK nach außen obliegt der Vorständin Iris Weinrich.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates vlnr:
Becker, Wittmann, Seybold, Dr. Fiedler, Schneikert, Weinrich (EY BKK), Behlen
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Andrea Wambach
Sekretariat
andrea.wambach(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-50
Fax 05661 70767-750