BETRUG IM GESUNDHEITSWESEN
Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Abrechnungsbetrug und Korruption sind in hohem Maße schädigend für das Gesundheitswesen und damit für die gesamte Gesellschaft. Wenige Täter schädigen viele Opfer und bereichern sich auf deren Kosten. Das Geld fehlt in der Versorgung kranker Menschen, was auch Ihre Beiträge steigen lässt. Das sind Gründe genug, um aktiv gegen die Ursachen der für uns alle negativen Folgen vorzugehen und mit vereinten Kräften für ein integres Gesundheitswesen einzutreten.
Was können Sie tun?
Bei der Prävention und Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Jeder Hinweis ist wichtig und hilft, weitere Schäden zu verhindern.
Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen, scheuen sich aber, diese Informationen namentlich weiterzugeben. Hierfür kann es viele gute Gründe geben. Mit Denunziantentum hat dies nichts zu tun.
Haben Sie Kenntnis von einem Vorgang erlangt, der Ihnen fragwürdig oder verdächtig erscheint? Dann kontaktieren Sie uns bitte, gerne auch anonym. Wir gehen allen Hinweisen nach, überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Betrug vorliegen und verfolgen den Vorgang entsprechend weiter.
Mit Ihrer Unterstützung können wir kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufdecken und so die Entstehung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen.
Hinweis: Der Begriff 'Unregelmäßigkeiten' im Sinne der §§ 197a SGB V, 47a SGB XI erfasst insbesondere Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Die Kranken- und Pflegekassen haben daher bei jedem Sachverhalt eigenständig zu prüfen, ob ein „Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung“ für die GKV bestehen könnte und dann unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten
Sofern Sie sich an den GKV-Spitzenverband wenden wollen, schildern Sie den Sachverhalt am besten schriftlich oder direkt über deren speziell dafür eingerichtetes Hinweisgeber-Formular. Ihr Hinweis wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Sie können selbstverständlich anonym bleiben. Bitte machen Sie stets möglichst detaillierte Angaben zu Art und Umfang des Fehlverhaltens, zu den beteiligten Personen und / oder Einrichtungen sowie zum Ort und Zeitraum, damit eine erfolgversprechende Prüfung Ihres Hinweises möglich ist.
Gesetzliche Verpflichtung
Deshalb haben wir bei der EY BKK im Interesse unserer Versicherten und gemäß unseres gesetzlichen Auftrages (§ 197 a SGB V) eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Aufgabe des so genannten Korruptionsbeauftragten ist es, die Übeltäter zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte) unter Verdacht gestellt werden, geht der Korruptionsbeauftragte nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach. Schließlich gilt es, niemanden zu verurteilen oder falschen Verdächtigungen auszusetzen, sondern vielmehr dazu beizutragen, die Spreu vom Weizen zu trennen und damit allen, die sich korrekt verhalten, den Rücken zu stärken.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Sabine Schneider
stellv. Vorständin
sabine.schneider(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-21
Fax 05661 70767-721