Gesundheit
Elektronische Patientenakte (ePA)
Elektronische Patientenakte
Seit 1. Januar 2021 ist die Einführungsphase / Testphase der elektronische Patientenakte (ePA) gestartet. Jetzt können alle gesetzlich Versicherten eine ePA beantragen. Sie wird als App für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets zur Verfügung gestellt.
Ärzte sind dazu verpflichtet, eine fall- und einrichtungsübergreifende digitale Dokumentation der Befunde ihrer Patienten zu unterstützen. Auf Wunsch der Patienten stellen die Ärzte Befunde, Arztbriefe oder die Medikation direkt in die ePA ein. Sie als Patient haben jederzeit darauf Zugriff – und weiterbehandelnde Ärzte können genau dort ansetzen, wo der zuvor besuchte Arzt aufgehört hat.
Kurz gesagt:
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ab dem 1. Januar mit einer Testphase gestartet. Diese dient der Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern.

Volle Funktion frühestens ab 01.01.2022 erwartet
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein kostenfreies, sicheres und freiwilliges Zusatzangebot, das jederzeit einen digitalen, transparenten Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Patienten und Ärzten ermöglicht. In der elektronischen Patientenakte fließen alle Gesundheitsdaten sicher zusammen und somit unterstützt die elektronische Patientenakte Sie künftig, bei Ihrem ganz persönlichen Gesundheitsmanagement und das zeit- und ortsunabhängig.
Die elektronische Patientenakte (ePA) hat einige Vorteile. Ärzte sehen auf den ersten Blick, welche Medikamente Sie benötigen, wie frühere Behandlungen verliefen oder welche möglichen Vorerkrankungen bestehen. Ärzte können dadurch schneller gezielte Lösungen für Ihre Gesundheitsprobleme und Erkrankungen finden. Doppel- und Mehrfachuntersuchungen werden unnötig. Zudem gehen keine wichtigen Informationen verloren, wenn Sie beispielsweise den Arzt oder die Ärztin wechseln oder statt in einer Praxis in der Klinik weiterbehandelt werden.
Die ePA trägt dazu bei, Risiken zu senken:
In ihr können Sie vermerken, welche Medikamente Sie in welcher Dosierung einnehmen oder ob es Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten gibt. Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft über Ihre letzten Blutwerte. Diese Informationen kann ebenfalls Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin, wenn er von Ihnen berechtigt wurde, auf einen Blick einsehen – und beispielsweise beim Verschreiben eines neuen Medikaments berücksichtigen.
Auch für Notfälle, wie eine ungeplante Einweisung in ein Krankenhaus, können Sie alle relevanten Notfalldaten in der ePA hinterlegen.
Die ePA wird zukünftig der Dreh- und Angelpunkt Ihrer gesundheitlichen Versorgung.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Markus Sandrock
Teamleiter
Versicherung/Vertrieb
markus.sandrock(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-31
Fax 05661 70767-731