Gesundheit
Elektronische Patientenakte (ePA)
Elektronische Patientenakte
Ab dem 15. Januar 2025 ist es so weit: Dann startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle. Sie ermöglicht, dass die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen den nächsten Schritt nehmen kann. In der elektronischen Patientenakte werden die relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten gespeichert – und das nach den höchsten Sicherheitsstandards.
Als Versicherter der EY BKK steht Ihnen die elektronische Patientenakte (ePA) schon jetzt kostenfrei als App oder ab Mitte 2025 als Web-Version zur Verfügung. Alle Versicherten können auf freiwilliger Basis die ePA nutzen. Ziel ist es, alle Informationen zentral in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen, um so die Behandlung von Patienten zu optimieren und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Ärzte sind dazu verpflichtet, eine fall- und einrichtungsübergreifende digitale Dokumentation der Befunde ihrer Patienten zu unterstützen. Auf Wunsch der Patienten stellen die Ärzte Befunde, Arztbriefe oder die Medikation direkt in die ePA ein. Sie als Patient haben jederzeit darauf Zugriff – und weiterbehandelnde Ärzte können genau dort ansetzen, wo der zuvor besuchte Arzt aufgehört hat.
Noch mehr Infos finden Sie in unserer Zusammenfassung mit Videos!
Elektronische Patientenakte ePA - Ja oder Nein?: Wer eine elektronische Patientenakte möchte, muss künftig nichts weiter tun: Ab 2025 erhalten Versicherte automatisch eine persönliche ePA. So sieht es das Digital-Gesetz (DigiG) vor. Was bedeutet das genau?
Was bedeutet die Opt-out-Regelung bei der ePA?
Der Begriff Opt-out bedeutet so viel wie „sich gegen etwas entscheiden“. Der Vorteil dieses Verfahrens für die Versicherten ist, dass sie weniger Aufwand haben, wenn sie die ePA nutzen möchten. Bisher galt das sogenannte Opt-in-Verfahren, bei dem sich Versicherte aktiv für die Nutzung einer ePA entscheiden – und sich selbst um eine Anmeldung kümmern mussten.
Mit der Umstellung von Opt-in auf Opt-out ab 2025 wird die Einwilligung der Versicherten zur ePA vorausgesetzt. Sie müssen nicht mehr aktiv zustimmen. Das Anlegen der ePA übernehmen die Krankenkassen für ihre Versicherten. So profitieren möglichst viele Patientinnen und Patienten von den Vorteilen der persönlichen, selbstverwalteten Gesundheitsversorgung, die die ePA bietet. Das scheint auch in der Bevölkerung gut anzukommen. In einer Online-Befragung von Ende November befürworten mehr als 62 Prozent der Befragten, dass allen gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte mit Möglichkeit zum Widerspruch angelegt wird.
Das Wichtigste zum Widerspruch in Kürze
- Wenn Sie der ePA widersprechen, legen wir keine elektronische Patientenakte für Sie an. Sollten Sie widersprechen, nachdem wir eine ePA für Sie angelegt haben, wird Ihre ePA wieder gelöscht.
- Sie können Ihre Entscheidung jederzeit anpassen.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, verschiedenen Funktionen einzeln zu widersprechen.
- Wer möchte, verwaltet seine ePA selbstbestimmt und gestaltet zum Beispiel Zugriffsrechte und Funktionen ganz nach den eigenen Bedürfnissen.
Auf Ihre Gesundheitsversorgung hat Ihre Entscheidung, die ePA nicht oder nur mit einzelnen Funktionen zu nutzen, keine Auswirkungen.
Formular zum Widerspruch der ePA für alle

Welchen Daten können in der ePA gespeichert werden?
Sobald Sie Ihrem Arzt / Leistungserbringer die Erlaubnis erteilt haben, können folgende Unterlagen in der ePA eingesehen und gespeichert werden:
• Notfallinformationen
• persönliche Erklärungen, z. B. Patientenverfügung
• Diagnosen
• Befunde
• Medikationspläne
• Arztbriefe
• Therapiemaßnahmen
• Zahnbonusheft
• Impfpass
• Mutterpass
• Untersuchungsheft für Kinder
Schritt für Schritt zur ePA
- Download der "EY BKK ePA" im App-Store oder bei Google Play
- Registrieren in der APP
Hierzu ist zuvor eine sichere Identifikation nötig - Nuzen der ePA
Die ePA speichert Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort. Befunde, Arztbriefe und Laborwerte können in der ePA abgelegt werden. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen.


Sichere Identifikation
Wenn Sie die ePA nutzen möchten, ist vorab eine sichere Identifikation Ihrer Person notwendig, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen. Dazu stehen Ihnen verschiedene Aktivierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- eID (Personalausweis mit PIN)
- eGK mit PIN
Nutzen Sie hierfür Ihre eGK mit NFC-Schnittstelle. Sie erkennen dies an dem "Funksymbol" neben dem Wort Gesundheitskarte. Ihr persönliche PIN können Sie direkt bei uns anfordern. - Postident-Verfahren
Sie haben die Möglichkeit, ganz bequem von zu Hause die erforderliche Identifizierung vorzubereiten. Dafür nutzen wir die bewährten Verfahren der Deutschen Post. Sie können im Anschluss eine der Postfiliale aufsuchen, um eine Identifikation durchführen zu lassen. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie während des Registrierungsprozesses in der App.
Hinweis: Sofern Sie in Ihrem amtlichen Dokument ggf. noch andere / weitere Namen vermerkt haben, bei uns aber nur mit einem Vornamen geführt werden, melden Sie sich bitte einen Tag nach der Identifikation. Hier ist dann ein manueller Eingriff durch die EY BKK nötig.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Lisa Reinbold
Beiträge & Versicherung
lisa.reinbold(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-28
Fax 05661 70767-728
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Leistungsbeschreibung ePA
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