Versicherung
Mitglied werden
Die EY BKK ist eine betriebsbezogene Krankenkasse. Das heißt, unsere exklusiven Leistungen und unser persönlicher Service sind speziell den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Trägerunternehmen von EY Deutschland vorbehalten. Auch die Ehegatten (müssen nicht bei der EY beschäftigt sein) und bisher bei uns familienversicherte Kinder der Mitarbeiter können Mitglied unserer EY BKK werden. Als Mitglied der EY BKK können Sie versichert bleiben, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.
Der Wechsel zur EY BKK ist ganz einfach!
Sie füllen den Onlineantrag aus oder laden die Beitrittserklärung herunter und senden Sie ausgefüllt per Post oder E-Mail an uns. Die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse übernehmen wir für Sie. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber den Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei der EY BKK formlos mit. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei uns an und erhält eine elektronische Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Ansprechpartner sehr gerne weiter.
Exklusive Versichertengemeinschaft
Wir sind die exklusive Krankenkasse für EY Deutschland. Unsere Versichertengemeinschaft besteht aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Trägerunternehmen:
• EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
• EY Corporate Solutions GmbH & Co. KG
• EY TAX GmbH
• EY Consulting GmbH
• EY Strategy & Transactions GmbH
• EY-Parthenon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie bei uns Mitglied werden:
- alle Mitarbeiter unserer Trägerunternehmen (ausgenommen Mitglieder privater Krankenversicherungen)
- Mitglieder, die innerhalb des Unternehmens oder zu einem anderen Arbeitgeber wechseln
- Mitglieder, die von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen
- Auszubildende unserer Trägerunternehmen
- Studenten (längstens bis zum 30. Lebensjahr), die bisher über die Familienversicherung bei uns versichert waren
- Praktikanten, die bisher über die Familienversicherung bei uns versichert waren
- Rentenantragsteller und Rentner, die zuletzt bei einem unserer Trägerunternehmen tätig waren
- Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes unserer Mitglieder, die in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
- Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie Kinder unserer Mitglieder, die bei uns familienversichert waren, die eine Berufstätigkeit aufnehmen, und zwar auch dann, wenn sie in einem anderen Betrieb tätig sind!
- Leistungsempfänger nach SGB III (Arbeitsförderungsgesetz), die zuletzt bei einem unserer Trägerunternehmen tätig waren
Einmal EY BKK – immer EY BKK: Sind Sie einmal Mitglied der EY BKK können Sie dies selbstverständlich auch dann bleiben, wenn Sie z.B. den Arbeitgeber wechseln oder in Rente gehen.
Haben Sie Ihre Beschäftigung bei EY Deutschland gerade erst aufgenommen, können Sie ab Beginn dieser Beschäftigung Ihr exklusives Wahlrecht zu unserer EY BKK ausüben.
Krankenkassenwahlrecht
Sie können Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, soweit Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse länger als 12 Monate (Bindungsfrist) versichert sind. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende.
Bei Aufnahme einer neuen, versicherungspflichtigen Beschäftigung ist ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Versicherungsstatus ändert, z.B. von einer krankenversicherungspflichtigen in eine krankenversicherungsfreie Mitgliedschaft oder umgekehrt. Als versicherungspflichtiges Mitglied müssen Sie die neue Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen wählen, als versicherungsfreies Mitglied innerhalb von drei Monaten.
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn seitens Ihrer bisherigen Krankenkasse ein Zusatzbeitrag erhoben bzw. erhöht wird. In diesem Fall gilt die Bindungsfrist von 12 Monaten für Sie nicht. Bedingung dafür ist, dass die Kündigung durch uns bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingeht, in dem die Beitragserhöhung bei Ihrer Kasse in Kraft tritt.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Martin Münch
Kundenberater Neumitglieder
martin.muench(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-22
Fax 05661 70767-722