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Versicherung

Familienversicherung

Bei der EY BKK kann die ganze Familie beitragsfrei mitversichert werden. Denn auch Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner nach dem LpartG sowie Kinder sind kostenfrei mitversichert, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben.

 

Altersgrenzen für Kinder

  • 18. Lebensjahr,
  • 23. Lebensjahr, wenn und solange sie nicht erwerbstätig sind,
  • 25. Lebensjahr, solange sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden

Über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum, um den eine Schul- oder Berufsausbildung durch einen freiwilligen Dienst, Zivildienst oder die Wehrpflicht unterbrochen oder verzögert wurde.

Keine Altersgrenze gilt für Kinder, die wegen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung für die Aufhebung der Altersgrenze ist, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt nebeneinander die Behinderung und eine Familienversicherung vorgelegen haben.
 

 

Wann ist die Familienversicherung für Kinder ausgeschlossen?

Für Kinder ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht gesetzlich krankenversichert ist und sein monatliches Gesamteinkommen regelmäßig 5.775,00 € (2024) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Selina Grass

Beiträge & Versicherung

selina.grass(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-53
Fax 05661 70767-753
 

Lars Hartung

Beiträge & Versicherung

lars.hartung(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-60
Fax 05661 70767-760
 

Björn Kirchberg

Beiträge & Versicherung

bjoern.kirchberg(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-65
Fax 05661 70767-765
 

Lisa Reinbold

Beiträge & Versicherung

lisa.reinbold(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-28
Fax 05661 70767-728