Kurzzeitpflege
Wenn eine häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann (z. B bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Fehlen einer Pflegeperson, Organisation des Wohnumfeldes), dann gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung.
Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1774,00 € oder bis zu 8 Wochen/Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um max. weitere 1612,00 € aus nicht genutzten Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Während einer Kurzzeitpflege kommt es ab dem 2. Tag um eine Kürzung von Pflegegeldleistungen um 50 %.