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Leistungen

Pflegeversicherung
 

Im Fall der Pflegebedürftigkeit unterstützt die EY BKK Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit passenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ziel der Pflegeversicherung ist es, den pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Tages- und Nachtpflege

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist, kann ein Antrag auf Tages- und Nachtpflege gestellt werden. Anspruch auf diese Leistung besteht nur für die Pflegegrade 2-5. Die Pflegekasse zahlt für Aufwendungen der pflegerischen Grundversorgung und den Fahrdienst. Die Betreuung und die Kosten für die Verpflegung müssen selbst getragen werden. Folgende Beträge stehen monatlich zur Verfügung:

  • 689,00 € PG 2
  • 1298,00 € PG 3
  • 1612,00 € PG 4
  • 1995,00 € PG 5

Vollstationäre Pflege

Kann die häusliche Pflege nicht mehr sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit den Pflegebedürftigen in einer vollstationären Pflegeinrichtung unterzubringen. Die Pflegekasse übernimmt einen Zuschuss für die Kosten der Pflege, Unterkunft und Versorgung sowie der zusätzlichen Betreuung. Folgende monatliche Zuschüsse stehen zur Verfügung:

  • 770,00 € PG 2
  • 1.262,00 € PG 3
  • 1.775,00 € PG 4
  • 2.005,00 € PG 5

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenfalls vollstationäre Versorgung in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125,00 €.

Die Pflegekasse zahlt Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person stationär in einem Pflegeheim untergebracht ist. Diese Zuschüsse sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt und und betragen 

  • 15 Prozent der Pflegekosten im ersten Jahr,
  • 30 Prozent der Pflegekosten im zweiten Jahr, 
  • 50 Prozent der Pflegekosten im dritten Jahr, 
  • 75 Prozent der Pflegekosten ab dem vierten Jahr.  

Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten sind selbst zu tragen.

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-5 haben ohne eine ärztliche Verordnung Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Apotheken, Sanitätshäuser oder Internetfirmen stellen Anträge zur Verfügung. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z.B. Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel steht ein monatlicher Betrag von 40,00 € zur Verfügung.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-5 haben die Möglichkeit, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen, wenn dadurch die Pflege gewährleistet wird oder die Pflegesituation erleichtert wird. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von max. 4.000,00 € zu erhalten.

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Die Übernahme der Pflege von Angehörigen ist eine Tätigkeit, die großen Respekt verdient. Dabei wollte es der Gesetzgeber allerdings nicht belassen. Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung der Pflegepersonen verbessert. Die Pflegeversicherung übernimmt für diesen Personenkreis die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.
Voraussetzung dafür ist, dass die pflegende Person den Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf zwei Tage, in seiner häuslichen Umgebung betreut. Dies darf allerdings nicht erwerbsmäßig geschehen und die Pflegeperson darf zudem nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand.
Die Pflegeversicherung sorgt weiterhin für die Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung. Pflegepersonen sind bei Unfällen im Zusammenhang mit der Pflege abgesichert, auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen.

Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld hilft berufstätigen pflegenden Angehörigen, ihre Erwerbsarbeit und ihre Pflegeverantwortung besser miteinander zu vereinbaren. In akuten Notsituationen der Pflege können Sie sich so von der Arbeit freistellen lassen, ohne auf Ihr Einkommen zu verzichten.

Diese Leistung kann nicht nur einmal pro Pflegefall beansprucht werden, sondern jedes Jahr aufs Neue. Denn Pflegebedürftigkeit bringt immer wieder neue Herausforderungen mit sich – und nicht nur einmalig zu Beginn.

Pflegefinder

Der BKK Pflegefinder unterstützt Sie dabei, einen Pflegedienst, Einrichtungen der Tagespflege, Pflegeheime und Pflegestützpunkte zu finden.

BKK Pflegefinder

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Sabine Schuster

Pflege/Hilfsmittel
Leistungen


sabine.schuster(at)ey-bkk.de
bzw. pflege(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-64
Fax 05661 70767-764
 

Teresa Schmidt

Pflege/Verträge
Leistungen


teresa.schmidt(at)ey-bkk.de
bzw. pflege(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-66
Fax 05661 70767-766