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Über uns

Selbstverwaltung

Die EY BKK gehört als gesetzliche Krankenkasse zum Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unterliegt sie zwar staatlicher Aufsicht, ihre Geschäftsführung und interne Ausrichtung jedoch werden von zwei wichtigen Organen wahrgenommen, dem Vorstand der BKK und dem Verwaltungsrat.

Verwaltungsrat und Vorstand

Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium im Rahmen der Selbstverwaltung. Er beschließt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand alle strategischen und unternehmenspolitischen Entscheidungen für die BKK:

  • Beschluss der Satzung und sonstiger autonomer Rechte
  • Bestellung und Überwachung des Vorstandes
  • Treffen aller Entscheidungen, die für die BKK von grundsätzlicher Bedeutung sind
  • Vertretung der Krankenkasse gegenüber dem Vorstand

  

Die Umsetzung der Entscheidungen des Verwaltungsrates, die Geschäftsführung und die Vertretung der EY BKK nach außen obliegt der Vorständin Iris Weinrich.