Über uns
Selbstverwaltung
Die EY BKK gehört als gesetzliche Krankenkasse zum Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unterliegt sie zwar staatlicher Aufsicht, ihre Geschäftsführung und interne Ausrichtung jedoch werden von zwei wichtigen Organen wahrgenommen, dem Vorstand der BKK und dem Verwaltungsrat.
Verwaltungsrat und Vorstand
Der Verwaltungsrat der EY BKK
Selbstverwaltung bei der EY BKK wird direkt ausgeübt durch den Verwaltungsrat der BKK, in dem der Arbeitgeber Ernst & Young GmbH und die Versichertenvertreter (mit jeweils gleichem Stimmrecht) die grundlegenden Entscheidungen für unsere BKK treffen. Gewählt werden die fünf Versichertenvertreter im Rahmen der Wahlen zur Sozialversicherung alle sechs Jahre durch die wahlberechtigten Mitglieder der Kasse, zuletzt am 31.05.2023. Der Arbeitgebervertreter wird vom Unternehmen Ernst & Young GmbH benannt:
Der Verwaltungsrat (alphabetische Reihenfolge):
Behlen, Frank - Arbeitgebervertreter /Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates
Dr Fiedler, Rüdiger - Versichertenvertreter
Sandrisser, Birgit - Versichertenvertreterin
Schneikert, Silvia - Versichertenvertreterin
Seybold, Rosemarie - Versichertenvertreterin / Vorsitzende des Verwaltungsrates
Wittmann, Frank - Versichertenvertreter

Iris Weinrich und der Stellvertreterin Sabine Schneider
Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium im Rahmen der Selbstverwaltung. Er beschließt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand alle strategischen und unternehmenspolitischen Entscheidungen für die BKK:
- Beschluss der Satzung und sonstiger autonomer Rechte
- Bestellung und Überwachung des Vorstandes
- Treffen aller Entscheidungen, die für die BKK von grundsätzlicher Bedeutung sind
- Vertretung der Krankenkasse gegenüber dem Vorstand
Die Umsetzung der Entscheidungen des Verwaltungsrates, die Geschäftsführung und die Vertretung der EY BKK nach außen obliegt der Vorständin Iris Weinrich.