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Leistungen

Arznei- und Verbandmittel

 

Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arzneien und Verbandmittel:

 

Rabattverträge für Arzneimittel

 

Generika sind Nachahmerprodukte von Original-Präparaten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie können weitaus preisgünstiger als Originale angeboten werden, weil der Hersteller für sie keine Grundlagenforschung betreiben muss. Eine einwandfreie Qualität ist gewährleistet, denn wie jedes Arzneimittel werden auch Generika vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für den Markt zugelassen. Voraussetzung für die Zulassung ist die therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat.

Wichtig zu wissen: Die Therapiefreiheit des Arztes bleibt auf jeden Fall erhalten. Wenn er es für erforderlich hält, Ihnen ein Originalpräparat zu verschreiben, kann er dies weiterhin tun. Dazu muss er das „aut idem"-Kästchen auf dem Rezept ankreuzen. Rabattverträge informiert, an jedem Monatsersten erhalten sie dazu aktuelle Daten.

 

 

Homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel

 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49