Leistungen
Arznei- und Verbandmittel
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arzneien und Verbandmittel:
Wir übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete, apothekenpflichtige Arzneien und Verbandmittel, soweit sie nicht durch Gesetz oder durch die dazugehörigen Richtlinien ausgeschlossen sind. Eine Erstattung für Privatrezepte ist nicht möglich. Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen wir laut Gesetz nur bei Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren tragen.
Rabattverträge für Arzneimittel
So helfen wir Ihnen sparen
Preisbewusstsein hat auch in einem so wichtigen Bereich wie der Gesundheit seinen Platz. Diese Sichtweise setzt sich zum Beispiel bei Medikamenten mehr und mehr durch. Die Krankenkassen kommen diesem Verbraucherverhalten entgegen, indem sie mit der Pharmaindustrie Rabattverträge für ausgewählte Arzneimittel schließen. Sie als Versicherter profitieren von solchen Rabattverträgen, da Sie für die betroffenen Arzneimittel häufig keine Zuzahlung zu leisten brauchen.
Als Patient können Sie davon ausgehen, dass Ihr Arzt ein Interesse daran hat, Ihnen wirtschaftliche Arzneimittel zu verschreiben, da er bestrebt ist, sein Budget einzuhalten. Folglich wird er Ihnen häufig nur einen Wirkstoff und kein bestimmtes Arzneimittel verordnen. In diesem Fall trifft der Apotheker die Entscheidung, welches Präparat Sie bekommen. Existiert ein Rabattvertrag für diesen Wirkstoff mit unserer BKK, muss er Ihnen ein Medikament geben, für das der Vertrag gilt, vorausgesetzt, es ist lieferbar. Ist es nicht lieferbar oder gibt es keinen Vertrag, dann muss er Ihnen eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel geben. Die Apotheken werden automatisch über bestehende Rabattverträge informiert, an jedem Monatsersten erhalten sie dazu aktuelle Daten.
Hier finden Sie die Liste der Arzneimittelhersteller, mit denen ein Rabattvertrag besteht.
Generika sind Nachahmerprodukte von Original-Präparaten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie können weitaus preisgünstiger als Originale angeboten werden, weil der Hersteller für sie keine Grundlagenforschung betreiben muss. Eine einwandfreie Qualität ist gewährleistet, denn wie jedes Arzneimittel werden auch Generika vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für den Markt zugelassen. Voraussetzung für die Zulassung ist die therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat.
Wichtig zu wissen: Die Therapiefreiheit des Arztes bleibt auf jeden Fall erhalten. Wenn er es für erforderlich hält, Ihnen ein Originalpräparat zu verschreiben, kann er dies weiterhin tun. Dazu muss er das „aut idem"-Kästchen auf dem Rezept ankreuzen. Rabattverträge informiert, an jedem Monatsersten erhalten sie dazu aktuelle Daten.
Homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel
Die Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln.
Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. Das Rezept und die Quittung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung zur Erstattung bei uns ein.
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49