Leistungen
BKK Bonusprogramm
Damit Gesundheit nicht erst mit der Behandlung anfängt, ist Vorsorge wesentlich. Die EY BKK unterstützt Sie aktiv dabei gesünder leben zu wollen. Mit unserem attraktiven Bonusprogramm belohnen wir Ihre Gesundheitsvorsorge ganz individuell. Ob Früherkennung, Prävention oder Sport! Wir fördern Ihren nachhaltigen Lebensstil bereits ab der ersten Aktivität mit unserem EY BKK-Bonus. Einfach und unkompliziert erhalten Sie einen Geldbonus auf Ihr Bankkonto. Entscheiden Sie sich für das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr Bonusguthaben. Mit diesem Guthaben beteiligen wir uns an selbstfinanzierten Gesundheitsleistungen.
Bonusprogramm
EY BKK-Bonus
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Vorsorgemöglichkeiten. Jede davon ist uns 10,00 Euro wert. Lassen Sie Ihre Aktivitäten einfach in Ihrem persönlichen Bonusbogen eintragen. Mit den folgenden Vorsorgeaktivitäten sichern Sie sich Ihren Bonus:
1. Check-Up
Zwischen 18 und 34 Jahren
ab 35 Jahren
einmalig
alle 3 Jahre
2. Kinder- und Jugenduntersuchungen
U1 bis U9, J1
ab Geburt bis 14 Jahren
3. Schutzimpfungen
Gemäß Empfehlungen der STIKO
4. Hautkrebs-Screening
ab 35 Jahren
alle 2 Jahre
5. Krebsfrüherkennung
Frauen
Männer
jährlich ab 20 Jahren
ab 45 Jahren
6. Mammographie-Screening
Frauen zwischen 50–69 Jahren
alle 2 Jahre
7. Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
zwischen 18 & 34 Jahren
ab 35 Jahren
jährlich
alle 3 Jahre
8. Früherkennung von Darmkrebs
Zwischen 50–54 Jahren
ab 55 Jahren
jährlich
alle 2 Jahre
9. Screening auf Chlamydia trachomatis-Infektion
Frauen bis 25 Jahren
jährlich
10. Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta
Männer ab 65 Jahren
einmalig
11. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Kinder bis 5 Jahre
Kinder & Jugendliche von 6–17 Jahren
ab 18 Jahren
1 x jährlich
2 x jährlich
1 x jährlich
Das Leben in vollen Zügen genießen, aktiv sein. Egal, welches Alter, wer sich bewegt, hat nicht nur mehr vom Leben, sondern bleibt körperlich und geistig fit. Das honorieren wir – sammeln Sie jeweils 20,00 Euro für die Teilnahme an einer der folgenden Aktivitäten*:
A. Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs oder einer Aktivwoche
B. Aktives Mitglied im Sportverein
C. Aktives Mitglied in einem Fitnessstudio
D. Sportveranstaltungen und Gesundheitskurse unter qualifizierter Anleitung
E. Sportabzeichen und vergleichbare Auszeichnungen
mit regelmäßiger qualifizierter Vorbereitung (z.B. DOSB, DLRG)
F. Babyschwimmen
(Altersgruppe bis 2 Jahre)
G. Eltern-Kind-Turnen
(Altersgruppe bis 6 Jahre)
Extra Geld für extra Leistungen
EY BKK-Bonus-Konto
Wählen Sie das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr EY BKK-Bonus. Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten. Das Budget auf Ihrem EY BKK Bonus-Konto wird ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für durch den Teilnehmer in Anspruch genommene Leistungen gezahlt. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen für folgende verauslagte Kosten erstattet:
Ambulante Kuren im Ausland
Apothekenrechnungen
>Für Gesundheitsartikel, z. b. rezeptfreie Medikamente, Vitaminpräparate, etc.
Brillen und Kontaktlinsen
Gesundheitsartikel allgemein und Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitszustandes
>Z. B. Infrarotmassagegerät, Rotlichtlampe, Massagematte, Heizdecke, Inhaliergerät, Einlagen, Blutdruckmessgerät, Bandagen, elektrische Zahnbürsten, glutenfreie Nahrung, etc.
Gesundheitsleistungen allgemein
>Z. B. Massagen, professionelle Zahnreinigung, sämtliche IGEL-Leistungen (Leistungen, die der Arzt über die kassenärztliche Versorgung hinaus anbietet), Hydrojet-Therapie, Brainlight (Shiatsu-Massage-Systeme) und Einlagerung von Nabelschnurblut (Stammzellen)
Gewichtsreduktion
>Hierunter fallen Teilnahmekosten für gewichtsreduzierende Maßnahmen sowie der damit in Verbindung stehenden Produkte.
Heilpraktiker
>Es wird die Behandlung beim Heilpraktiker erstattet sowie alle von ihm verordneten homöopathischen Arzneimittel.
Impfungen
Nahrungsergänzungsmittel
>Alle Arten der gesundheitsbewussten Nahrungsergänzung, insbesondere Vitaminpräparate, Aufbaupräparate aus der Apotheke und Präparate von Direktvertrieben.Präventionsmaßnahmen außerhalb der Leistung nach § 20 SGB V
Sport / Fitness
>Z. B. Mitgliedsbeitrag im Sportverein, Gebühren im Fitnessstudio, Eintrittskarten für das Schwimmbad und die Sauna, allgemeine Schwimmkurse, etc.
Trainingsgeräte
>Alle Hilfsgeräte, die zu Sport- und Fitnesszwecken eingesetzt werden können. Dies können Crosstrainer, Laufband, Rudermaschine, Fahrrad, Nordic-Walking-Stöcke,Sportschuhe,
Gymnastikball, etc. sein.
Verhütungsmittel
>Hierunter fallen alle gängigen Verhütungsmittel.
Versicherungen
>Im Bereich der privaten Versicherungen sind folgende Versicherungsarten über das Bonusmodell zuschussfähig (Versicherungen mit unmittelbarem Bezug zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung):
Auslandsreisekrankenversicherung
Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär
Pflegezusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Diese Aufzählung ist abschließend.
Alle anderen privaten Versicherungen (insbesondere Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, etc.) sind durch das Bonusmodell nicht zuschussfähig.
Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn die Krankenkasse nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist.
Gesetzliche Zuzahlungen sind vom Zuschuss ausgenommen.
Teilnahmebedingungen und Allgemeines
Das Bonusjahr ist das Kalenderjahr. Der Bonusbogen ist bis spätestens 31.03. des Folgejahres einzureichen, für das der Bonus beantragt wird. Mit dem vollständigen Einreichen der Nachweise erklärt der Teilnehmer seine Aktivitäten im jeweiligen Bonuszeitraum für beendet. Weitere Gesundheitsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Bonuszahlung für den EY BKK-Bonus und das EY BKK-Bonus-Konto ist an eine Versicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung geknüpft. Der Übertrag von Bonusansprüchen auf andere Versicherte oder in das Folgejahr ist nicht möglich. Bei Wahl des EY BKK-Bonus-Konto als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. Entstandene Kosten für die Nachweise oder Stempel durch den Arzt werden von der Ernst & Young BKK nicht übernommen. Hat der Teilnehmer den jeweiligen Bonus in voller oder anteiliger Höhe aufgrund unrichtiger Angaben, Erklärungen, Bescheinigungen oder Unterlagen erhalten, ist der entsprechende Betrag an die Ernst & Young BKK zurück zu zahlen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am Bonusprogramm der Ernst & Young BKK durch die Ernst & Young BKK mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn der Teilnehmer die Unrichtigkeit zu vertreten hat. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet sein können, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Die Teilnahme am Bonusmodell ist freiwillig. Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten (Sozialdaten) ist zur rechtmäßigen Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich (§ 284 SGB V).
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49