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Leistungen

BKK Bonusprogramm

Mit unserem neuen Bonusprogramm im Duo belohnen wir Ihre aktive Gesundheitsvorsorge jetzt noch individueller! Sie können unabhängig voneinander oder zusammen den EY BKK Vorsorge-Bonus und den EY BKK Aktiv-Bonus nutzen. EY BKK Vorsorge-Bonus für alle, die beim Arzt vorsorgen und sich impfen lassen! EY BKK Aktiv-Bonus gibt eine finanzielle Unterstützung für Ihre sportlichen Aktivitäten!

Bonusprogramm

EY BKK Vorsorge Bonus

Zwischen 18 und 34 Jahren
ab 35 Jahren

einmalig
alle 3 Jahre

U1 bis U9, J1

ab Geburt bis 14 Jahren

Gemäß Empfehlungen der STIKO

ab 35 Jahren

alle 2 Jahre

Frauen
Männer

jährlich ab 20 Jahren
ab 45 Jahren
 

Frauen zwischen 50–69 Jahren

alle 2 Jahre

zwischen 18 & 34 Jahren
ab 35 Jahren

jährlich
alle 3 Jahre

Zwischen 50–54 Jahren
ab 55 Jahren

jährlich
alle 2 Jahre

Frauen bis 25 Jahren

jährlich

Männer ab 65 Jahren

einmalig

Kinder bis 5 Jahre
Kinder & Jugendliche von 6–17 Jahren
ab 18 Jahren

1 x jährlich
2 x jährlich
1 x jährlich

Schwimmabzeichen nach dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) oder Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Wanderabzeichen des Deutschen Wanderverbandes

z.B.: Volks-/Stadtlauf, Halb-/Marathon, Lauftreff, Wanderungen, Kletter- oder Mountainbike Kurse. Selbstorganisierte sportliche Aktivitäten ohne Qualitätsnachweis/Urkunde/Teilnahmebescheinigung können leider nicht anerkannt werden.

 

z.B. Ernährungskurs, Kurs im Fitnessstudio, Online-Sportkurs

 

 

Teilnahmebedingungen und Allgemeines
Das Bonusjahr ist das Kalenderjahr. Der Bonusbogen ist bis spätestens 31.03. des Folgejahres einzureichen, für das der Bonus beantragt wird. Mit dem vollständigen Einreichen der Nachweise erklärt der Teilnehmer seine Aktivitäten im jeweiligen Bonuszeitraum für beendet. Weitere Gesundheitsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Bonuszahlung für den EY BKK Vorsorge-Bonus und den EY BKK Aktiv-Bonus ist an eine Versicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung geknüpft. Der Übertrag von Bonusansprüchen auf andere Versicherte oder in das Folgejahr ist nicht möglich. Bei Wahl des EY BKK Aktiv-Bonus als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. Entstandene Kosten für die Nachweise oder Stempel durch den Arzt werden von der Ernst & Young BKK nicht übernommen. Hat der Teilnehmer den jeweiligen Bonus in voller oder anteiliger Höhe aufgrund unrichtiger Angaben, Erklärungen, Bescheinigungen oder Unterlagen erhalten, ist der entsprechende Betrag an die Ernst & Young BKK zurück zu zahlen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am Bonusprogramm der Ernst & Young BKK durch die Ernst & Young BKK mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn der Teilnehmer die Unrichtigkeit zu vertreten hat. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet sein können, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X).  Die Teilnahme am Bonusmodell ist freiwillig. Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten (Sozialdaten) ist zur rechtmäßigen Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich (§ 284 SGB V).

 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49