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Leistungen

BKK Bonusprogramm

Damit Gesundheit nicht erst mit der Behandlung anfängt, ist Vorsorge wesentlich. Die EY BKK unterstützt Sie aktiv dabei gesünder leben zu wollen. Mit unserem attraktiven Bonusprogramm belohnen wir Ihre Gesundheitsvorsorge ganz individuell. Ob Früherkennung, Prävention oder Sport! Wir fördern Ihren nachhaltigen Lebensstil bereits ab der ersten Aktivität mit unserem EY BKK-Bonus. Einfach und unkompliziert erhalten Sie einen Geldbonus auf Ihr Bankkonto. Entscheiden Sie sich für das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr Bonusguthaben. Mit diesem Guthaben beteiligen wir uns an selbstfinanzierten Gesundheitsleistungen.

Bonusprogramm

EY BKK-Bonus

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Vorsorgemöglichkeiten. Jede davon ist uns 10,00 Euro wert. Lassen Sie Ihre Aktivitäten einfach in Ihrem persönlichen Bonusbogen eintragen. Mit den folgenden Vorsorgeaktivitäten sichern Sie sich Ihren Bonus:

Zwischen 18 und 34 Jahren
ab 35 Jahren

einmalig
alle 3 Jahre

U1 bis U9, J1

ab Geburt bis 14 Jahren

Gemäß Empfehlungen der STIKO

ab 35 Jahren

alle 2 Jahre

Frauen
Männer

jährlich ab 20 Jahren
ab 45 Jahren
 

Frauen zwischen 50–69 Jahren

alle 2 Jahre

zwischen 18 & 34 Jahren
ab 35 Jahren

jährlich
alle 3 Jahre

Zwischen 50–54 Jahren
ab 55 Jahren

jährlich
alle 2 Jahre

Frauen bis 25 Jahren

jährlich

Männer ab 65 Jahren

einmalig

Kinder bis 5 Jahre
Kinder & Jugendliche von 6–17 Jahren
ab 18 Jahren

1 x jährlich
2 x jährlich
1 x jährlich

mit regelmäßiger qualifizierter Vorbereitung (z.B. DOSB, DLRG)

(Altersgruppe bis 2 Jahre)

(Altersgruppe bis 6 Jahre)

 

 

 

 

 

Extra Geld für extra Leistungen

EY BKK-Bonus-Konto

Wählen Sie das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr EY BKK-Bonus. Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten. Das Budget auf Ihrem EY BKK Bonus-Konto wird ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für durch den Teilnehmer in Anspruch genommene Leistungen gezahlt. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen für folgende verauslagte Kosten erstattet:


Ambulante Kuren im Ausland
Apothekenrechnungen

>Für Gesundheitsartikel, z. b. rezeptfreie Medikamente, Vitaminpräparate, etc.
Brillen und Kontaktlinsen
Gesundheitsartikel allgemein und Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitszustandes

>Z. B. Infrarotmassagegerät, Rotlichtlampe, Massagematte, Heizdecke, Inhaliergerät, Einlagen, Blutdruckmessgerät, Bandagen, elektrische Zahnbürsten, glutenfreie Nahrung, etc.
Gesundheitsleistungen allgemein
>Z. B. Massagen, professionelle Zahnreinigung, sämtliche IGEL-Leistungen (Leistungen, die der Arzt über die kassenärztliche Versorgung hinaus anbietet), Hydrojet-Therapie, Brainlight (Shiatsu-Massage-Systeme) und Einlagerung von Nabelschnurblut (Stammzellen)
Gewichtsreduktion
>
Hierunter fallen Teilnahmekosten für gewichtsreduzierende Maßnahmen sowie der damit in Verbindung stehenden Produkte.
Heilpraktiker
>
Es wird die Behandlung beim Heilpraktiker erstattet sowie alle von ihm verordneten homöopathischen Arzneimittel.
Impfungen
Nahrungsergänzungsmittel
>
Alle Arten der gesundheitsbewussten Nahrungsergänzung, insbesondere Vitaminpräparate, Aufbaupräparate aus der Apotheke und Präparate von Direktvertrieben.Präventionsmaßnahmen außerhalb der Leistung nach § 20 SGB V
Sport / Fitness
>
Z. B. Mitgliedsbeitrag im Sportverein, Gebühren im Fitnessstudio, Eintrittskarten für das Schwimmbad und die Sauna, allgemeine Schwimmkurse, etc.
Trainingsgeräte
>
Alle Hilfsgeräte, die zu Sport- und Fitnesszwecken eingesetzt werden können. Dies können Crosstrainer, Laufband, Rudermaschine, Fahrrad, Nordic-Walking-Stöcke,Sportschuhe,   
  Gymnastikball, etc. sein.
Verhütungsmittel
>
Hierunter fallen alle gängigen Verhütungsmittel.
Versicherungen
>
Im Bereich der privaten Versicherungen sind folgende Versicherungsarten über das Bonusmodell zuschussfähig (Versicherungen mit unmittelbarem Bezug zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung):
 Auslandsreisekrankenversicherung
 Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär
 Pflegezusatzversicherung
 Zahnzusatzversicherung
Diese Aufzählung ist abschließend.
Alle anderen privaten Versicherungen (insbesondere Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, etc.) sind durch das Bonusmodell nicht zuschussfähig.

Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn die Krankenkasse nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist.

Gesetzliche Zuzahlungen sind vom Zuschuss ausgenommen.

 

 

 

Teilnahmebedingungen und Allgemeines
Das Bonusjahr ist das Kalenderjahr. Der Bonusbogen ist bis spätestens 31.03. des Folgejahres einzureichen, für das der Bonus beantragt wird. Mit dem vollständigen Einreichen der Nachweise erklärt der Teilnehmer seine Aktivitäten im jeweiligen Bonuszeitraum für beendet. Weitere Gesundheitsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Bonuszahlung für den EY BKK-Bonus und das EY BKK-Bonus-Konto ist an eine Versicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung geknüpft. Der Übertrag von Bonusansprüchen auf andere Versicherte oder in das Folgejahr ist nicht möglich. Bei Wahl des EY BKK-Bonus-Konto als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. Entstandene Kosten für die Nachweise oder Stempel durch den Arzt werden von der Ernst & Young BKK nicht übernommen. Hat der Teilnehmer den jeweiligen Bonus in voller oder anteiliger Höhe aufgrund unrichtiger Angaben, Erklärungen, Bescheinigungen oder Unterlagen erhalten, ist der entsprechende Betrag an die Ernst & Young BKK zurück zu zahlen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am Bonusprogramm der Ernst & Young BKK durch die Ernst & Young BKK mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn der Teilnehmer die Unrichtigkeit zu vertreten hat. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet sein können, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X).  Die Teilnahme am Bonusmodell ist freiwillig. Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten (Sozialdaten) ist zur rechtmäßigen Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich (§ 284 SGB V).

 

Ansprechpartner

Wir sind persönlich für Sie da.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung

Team Leistungen

Ihr Leistungsteam der EY BKK

leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49