Leistungen
BKK Bonusprogramm
Mit unserem neuen Bonusprogramm im Duo belohnen wir Ihre aktive Gesundheitsvorsorge jetzt noch individueller! Sie können unabhängig voneinander oder zusammen den EY BKK Vorsorge-Bonus und den EY BKK Aktiv-Bonus nutzen. EY BKK Vorsorge-Bonus für alle, die beim Arzt vorsorgen und sich impfen lassen! EY BKK Aktiv-Bonus gibt eine finanzielle Unterstützung für Ihre sportlichen Aktivitäten!
Bonusprogramm
EY BKK Vorsorge Bonus
Für jede Vorsorgeaktivität im Bonusjahr, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, erhalten Sie einen Bonus von jeweils 5,00 €. Lassen Sie Ihre Aktivitäten (Nummer 1 – 11) einfach in Ihrem persönlichen Bonusbogen eintragen und sichern Sie sich Ihren Bonus.
1. Check-Up
Zwischen 18 und 34 Jahren
ab 35 Jahren
einmalig
alle 3 Jahre
2. Kinder- und Jugenduntersuchungen
U1 bis U9, J1
ab Geburt bis 14 Jahren
3. Schutzimpfungen
Gemäß Empfehlungen der STIKO
4. Hautkrebs-Screening
ab 35 Jahren
alle 2 Jahre
5. Krebsfrüherkennung
Frauen
Männer
jährlich ab 20 Jahren
ab 45 Jahren
6. Mammographie-Screening
Frauen zwischen 50–69 Jahren
alle 2 Jahre
7. Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
zwischen 18 & 34 Jahren
ab 35 Jahren
jährlich
alle 3 Jahre
8. Früherkennung von Darmkrebs
Zwischen 50–54 Jahren
ab 55 Jahren
jährlich
alle 2 Jahre
9. Screening auf Chlamydia trachomatis-Infektion
Frauen bis 25 Jahren
jährlich
10. Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta
Männer ab 65 Jahren
einmalig
11. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Kinder bis 5 Jahre
Kinder & Jugendliche von 6–17 Jahren
ab 18 Jahren
1 x jährlich
2 x jährlich
1 x jährlich
Aktivitäten
EY BKK Aktiv-Bonus
Mit dem EY BKK Aktiv-Bonus unterstützen wir Ihre sportlichen Aktivitäten!
Weisen Sie 2 von 5 Maßnahmen (Nummer 12 – 16) im Bonusjahr nach und erhalten Sie entweder 40,00 € als Geldprämie oder bis zu 80,00 € als Zuschuss zu Ihren eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen.
12. Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs
13. Aktivitätsabzeichen
Schwimmabzeichen nach dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) oder Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Wanderabzeichen des Deutschen Wanderverbandes
14. Aktives Mitglied in einem Sportverein oder Mitglied in einem Fitnessstudio
15. Teilnahme an einer gemeinschaftssportlichen Aktivität unter qualifizierter Leitung
z.B.: Volks-/Stadtlauf, Halb-/Marathon, Lauftreff, Wanderungen, Kletter- oder Mountainbike Kurse. Selbstorganisierte sportliche Aktivitäten ohne Qualitätsnachweis/Urkunde/Teilnahmebescheinigung können leider nicht anerkannt werden.
16. Teilnahme an einem Gesundheitskurs
z.B. Ernährungskurs, Kurs im Fitnessstudio, Online-Sportkurs
Teilnahmebedingungen und Allgemeines
Das Bonusjahr ist das Kalenderjahr. Der Bonusbogen ist bis spätestens 31.03. des Folgejahres einzureichen, für das der Bonus beantragt wird. Mit dem vollständigen Einreichen der Nachweise erklärt der Teilnehmer seine Aktivitäten im jeweiligen Bonuszeitraum für beendet. Weitere Gesundheitsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Bonuszahlung für den EY BKK Vorsorge-Bonus und den EY BKK Aktiv-Bonus ist an eine Versicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung geknüpft. Der Übertrag von Bonusansprüchen auf andere Versicherte oder in das Folgejahr ist nicht möglich. Bei Wahl des EY BKK Aktiv-Bonus als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. Entstandene Kosten für die Nachweise oder Stempel durch den Arzt werden von der Ernst & Young BKK nicht übernommen. Hat der Teilnehmer den jeweiligen Bonus in voller oder anteiliger Höhe aufgrund unrichtiger Angaben, Erklärungen, Bescheinigungen oder Unterlagen erhalten, ist der entsprechende Betrag an die Ernst & Young BKK zurück zu zahlen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am Bonusprogramm der Ernst & Young BKK durch die Ernst & Young BKK mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn der Teilnehmer die Unrichtigkeit zu vertreten hat. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet sein können, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Die Teilnahme am Bonusmodell ist freiwillig. Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten (Sozialdaten) ist zur rechtmäßigen Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich (§ 284 SGB V).
Ansprechpartner
Wir sind persönlich für Sie da.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung
Team Leistungen
Ihr Leistungsteam der EY BKK
leistungen(at)ey-bkk.de
Fon 05661 70767-25
Fax 05661 70767-49